Linthkommission hat rasche Umsetzung im Visier

Die Linthkommission hat sich an ihrer ordentlichen Sitzung vom 20. September 2007 über den Stand des Rechtsmittelverfahrens nach der Projektgenehmigung durch die Regierungen der Kantone St. Gallen und Glarus informieren lassen. Sie nimmt zur Kenntnis, dass gegen die beiden Teilprojekte Linthkanal und Escherkanal insgesamt fünf Beschwerden bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingegangen sind. Trotz der damit verbundenen Verzögerung hat die Linthkommission alle notwendigen planerischen Massnahmen in die Wege geleitet, damit nach Abschluss des Rechts-mittelverfahrens mit der dringend nötigen Sanierung des Linthwerks zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes in der Linthebene begonnen werden kann



Die Linthkommission: optimiertes und allen Anforderungen genügendes Projekt (Bild: jhuber)
Die Linthkommission: optimiertes und allen Anforderungen genügendes Projekt (Bild: jhuber)

Mit der umfassenden Genehmigung der beiden Teilprojekte Linthkanal und Escherkanal durch die Regierungen der Kantone St. Gallen und Glarus am 12. Juni 2007 ist für die nachhaltige Hochwassersicherheit in der Linthebene ein entscheidender Meilenstein erreicht worden. Die Linthkommission setzt alles daran, dass auch der nächste Meilenstein im Projekt – der Spatenstich für die Projektumsetzung – so rasch wie möglich Tatsache wird.

Optimiertes und allen Anforderungen genügendes Projekt

Die Projektgenehmigung durch die beiden Kantonsregierungen bestätigt der Linthkommission, dass mit dem Hochwasserschutzprojekt Linth 2000 ein angemessenes, nachhaltiges und finanzierbares Projekt vorliegt. Es erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen, hat die Umweltverträglichkeitsprüfung bestanden und berücksichtigt damit auch die berechtigten und gesetzlich verankerten Anliegen der Ökologie. Das Projekt ist von den zuständigen Stellen des Bundes genehmigt und kann damit mit Bundessubventionen rechnen.

Projekt berücksichtigt insbesondere die Interessen der Landwirtschaft

Zusätzlich zur vorgeschriebenen Berücksichtigung der ökologischen Anliegen bringt das Hochwasserschutzprojekt insbesondere der Landwirtschaft in der Linthebene entscheidende Verbesserungen. So gewährleistet das genehmigte Projekt auf der gesamten Strecke eine sichere Ableitung eines 100-jährlichen Hochwassers.

Das eigentliche Problem des Linthwerks liegt aber nicht bei einer ungenügenden Abflusskapazität, sondern bei der ungenügenden Stabilität der Dämme. Diese hat im Verlauf von zwei Jahrhunderten fortschreitend abgenommen. Nicht die Gefahr eines Überströmens des Dammes, sondern die Gefahr eines Dammbruchs erfordert eine dringende Sanierung des 200-jährigen Linthwerks. Im Übrigen weist die Linthkommission die Vorwürfe entschieden zurück, dass die Abflusskapazität des Linthkanals durch das Projekt "Hochwasserschutz Linth 2000" reduziert wird. Im Gegenteil: Auf einem längeren Abschnitt zwischen Giessen und Grynau wird die heutige Abflusskapazität erhöht.


Der Landerwerb für das Vorhaben ist abgeschlossen. Die Linthkommission stellt fest, dass sämtliche für die Projektrealisierung notwendigen Flächen im Eigentum des Linthwerks sind. Damit kann das Projekt ohne Enteignungen von landwirtschaftlichem Boden realisiert werden.


Im Weiteren ist die Linthkommission den Anliegen der landwirtschaftlichen Kreisen mit zwei Massnahmen entgegengekommen: Erstens mit dem nachträglich ins Projekt aufgenommenen manuell auslösbaren Wehr für die Hochwasserentlastung beim Hänggelgiessen (Überlastfall mit Ausleitung der Mehrwassermenge), zweitens mit der Zusage, dass alle auf diese Ausleitung zurückzuführenden Schäden finanziell abgegolten werden.

Beschwerden bringen weitere zeitliche Verzögerung

Die Linthkommission hat zur Kenntnis genommen, dass gegen das Teilprojekt Linthkanal drei und gegen das Teilprojekt Escherkanal zwei Beschwerden bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingegangen sind. Dies führt zu einer Verzögerung der Projektumsetzung und einer Verschiebung der dringend notwendigen Verbesserung der Hochwassersicherheit der Linthebene.


Eine Analyse der Beschwerden bestätigt der Linthkommission, dass keine neuen sachlichen Gründe für den Einsprachenweiterzug vorgebracht wurden. Die Linthkommission hat an ihrer Sitzung die Stellungnahmen des Linthwerks zu Handen der zuständigen Beschwerdeinstanzen (Verwaltungsgerichte St. Gallen und Glarus) vorbereitet, damit diese zeitgerecht eingereicht werden können.

Die Linthkommission ist zuversichtlich, dass das Rechtsmittelverfahren bald abgeschlossen werden kann. Ungeachtet dessen prüft sie die rasche Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Sicherung des Hochwasserschutzes.

Planung und Projektierung laufen auf Hochtouren

Die Linthkommission setzt sich weiterhin für eine rasche und umfassende Umsetzung des Hochwasserschutzprojekts Linth 2000 ein. Dementsprechend hat sie die ersten Ingenieurarbeiten zur Planung und Projektierung der weiteren Schritte zur Projektumsetzung – unter Berücksichtigung des laufenden Rechtsmittelverfahrens – bereits vergeben und sich intensiv mit der Projektorganisation für die Realisierungsphase befasst. Damit sind die Voraussetzungen für einen sofortigen Start der Sanierungsarbeiten am Linthwerk nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens geschaffen.

Die Linthkommission und ihre Aufgaben

Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordates, das durch die Parlamente, bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde. Die Linthkommission besteht aus Regierungsrat Willi Haag (SG, Präsident), Landesstatthalter Pankraz Freitag (GL), Regierungsrat Lorenz Bösch (SZ) sowie Dr. Jürg Suter (ZH, AWEL) und Markus Schwizer (SG, Vertreter der Linthgemeinden). Der Bund ist mit Andreas Götz (Vizedirektor Bundesamt für Umwelt) beratend vertreten. Weitere Informationen über das Linthwerk gibt es im Internet unter