Interpellation Netto-Null 2040 für die kantonale Verwaltung

Gestützt auf Art. 82 der Landratsverordnung reichen die Unterzeichnenden folgende Fragen zur Beantwortung durch den Regierungsrat ein. Diese betreffen die Erreichung der in Art. 10 Abs. 1 und Abs. 4 des Klimaschutzgesetzes des Bundes (KlG) festgehaltenen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Die Unterzeichnenden möchten mit dieser Interpellation erfahren, wie der Kanton Glarus seine Vorbildfunktion wahrnehmen möchte und für seine zentrale Verwaltung und den kantonsnahen Betrieben das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis spätestens 2040 erreichen möchte.



lnterpellation Netto Null 2040 für die kantonale Verwaltung (zvg)
lnterpellation Netto Null 2040 für die kantonale Verwaltung (zvg)

Begründung: Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, ihren Beitrag zum 1,5 Grad Ziel zu leisten und das damit einhergehenden Ziel Netto-Null bis spätestens 2050 zu erreichen. Erreichen wir dieses Ziel nicht, riskieren wir massive Auswirkungen des Klimawandels, welche die Lebensgrundlage der zukünftigen Generationen zerstört. Dabei ist die Schweiz überdurchschnittlich stark von der Klimaerwärmung betroffen.

Acht Jahre später wurde das Pariser Klimaabkommen von der Schweizer Stimmbevölkerung bestätigt. Mit der klaren Zustimmung zum eidgenössischen Klimaschutzgesetz (KlG) haben die Stimmberechtigten am 18. Juni 2023 einen wichtigen Pfeiler für die Schweizer Klimapolitik eingeschlagen.

Auch die Vorbildfunktion von Bund und Kanton sind in Art. 10 des KIG festgehalten. Konkret legt das Gesetz in Art. 10 Abs. 2 KIG fest, dass die zentrale Bundesverwaltung bis zum Jahr 2040 mindestens Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzuweisen hat. In Art. 10 Abs. 4 KIG ist dann auch die Vorbildfunktion der kantonalen Verwaltungen festgehalten. Danach sollen die Kantone für ihre zentralen Verwaltungen (wie übrigens auch die bundesnahen Betriebe) das Netto-Null-Ziel bis 2040 anstreben. Der Bund soll ihnen für die Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion die notwendigen Grundlagen zur Verfügung stellen.

Neben der zentralen Kantonsverwaltung sind auch Institutionen und Unternehmen, die kantonale Aufgaben wahrnehmen oder zumindest mehrheitlich im Besitz des Kantons sind, aufgerufen, ihren Beitrag zur Erreichung der im eidgenössischen Klimaschutzgesetz festgehaltenen Ziele zu leisten.

Durch das angenommene Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit ist der Kanton Glarus nun gefordert, seine Vorbildfunktion im Rahmen der Kantonsverwaltung wahrzunehmen.

Fragen

1. In welchen Sektoren stösst die zentrale Verwaltung und die kantonsnahen Betriebe des Kantons Glarus direkte (Scope 1) Treibhausgasemissionen aus und wie hoch sind diese?
2. Welche Zwischenziele setzt sich der Kanton, für seine zentrale Verwaltung und die kantonsnahe Betriebe das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis spätestens 2040 zu erreichen?
3. Zur Mobilität: Verfügt die kantonale Verwaltung über ein Mobilitätsmanagement mit dem Ziel die Emissionen auf Netto-Null zu reduzieren?
4. Zum Energieverbrauch: Aus welchen Quellen bezieht die kantonale Verwaltung ihren Strom? Wie hoch ist die Eigenstromproduktion und ist ein weiterer Ausbau vorgesehen?
5. Zum Finanzbereich: Wie hoch ist der indirekte Treibhausgasausstoss, welcher durch die Investitionen der Glarner Kantonalbank, der Glarner Pensionskasse und der weiteren staatsnahen Finanzorganisationen ermöglicht oder zumindest gefördert wurde? 

Kaj Weibel und Frederick Hefti