Lohnanpassung für Staatsbedienstete und Lehrerschaft

An seiner heutigen Sitzung behandelte der Regierungsrat die Besoldungen der Behördenmitglieder und der Lehrerschaft auf den 1. Januar 2007. Er beantragt eine generelle Lohanpassung von 1.5 Prozent auf der Basis des Gehalts 2006.



Mehr Geld in die Hand: Der Regierungsrat möchte eine Lohnanpassung für 2007 (Bildmontage: jhuber)
Mehr Geld in die Hand: Der Regierungsrat möchte eine Lohnanpassung für 2007 (Bildmontage: jhuber)

Der Regierungsrat beschloss an seiner heutigen Sitzung, dem Landrat eine generelle Lohnanpassung von 1.5 Prozent auf der Basis des diesjährigen Gehalts zu beantragen. Diese Lohnanpassung betrifft die Behördenmitglieder, dies Staatsbediensteten, sowie die Lehreschaft und soll per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Weiter werden ins Budget 2007 für individuelle Lohnerhöhungen von Mitarbeitern der Verwaltung und des Kantonsspitals weitere 05. Prozent der entsprechenden Lohnerhöhungen eingestellt. Die durch diese Lohnanpassung zu erwartenden Mehrkosten sind im Budget 2007 bereits berücksichtigt. Das Budget 2007 weist einen Ertragsüberschuss von 1.194 Mio. Franken und einen Cashflow von 18.094 Mio. Franken aus.

Begründung

In den Jahren 2003 bis 2005 wurden angesichts der schwierigen Finanzlage im Kanton keinerlei generelle Lohnanpassungen vorgenommen. Im Jahre 2006 eine solche von lediglich 05. Prozent. Damit haben das Staatspersonal und auch die Lehrer einen wesentlichen und wichtigen Beitrag zur notwendigen Sanierung der Kantonsfinanzen geleistet. Die Lohnentwicklung im Kanton Glarus war im Vergleich mit anderen Kantonen unterdurchschnittlich. Zudem möchte der Kanton Glarus auf dem Arbeitsmarkt nicht ins Hintertreffen geraten und hat deshalb ein grosses Interesse an einer gut geführten und motivierten Verwaltung. Erfreulicherweise hat sich in der Zwischenzeit auch das wirtschaftliche Umfeld gebessert und der Arbeitsmarkt hat zwischenzeitlich wieder angezogen. Im Rahmen der nach wie vor beschränktem finanziellen Möglichkeiten, soll als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Angestellten, mit diesem Entscheid Rechnung getragen werden.Der Regierungsrat bleibt mit diesem Antrag unter dem Begehren der Personalverbände. Diese haben eine Lohanpassung von 3.0 Prozent gefordert.

Zu einer ersten Stellungnahme zu diesem Antrag an den Landrat war in dieser kurzen Zeit von den Personalverbänden noch niemand bereit. Diese vom Regierungsrat beantragte Lohnanpassung muss zudem vom Landrat an seiner nächsten Budgetsitzung im November noch genehmigt werden.