Lohnbänder in der Verwaltung sollen angepasst werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Verordnung über die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals anzupassen. Die Lohnbänder sollen erhöht werden.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die bestehenden Lohnbänder der Kantonsangestellten und Lehrpersonen um 4 Prozent anzuheben. Damit können die Teuerung sowie die Arbeitsmarktentwicklungen seit dem Inkrafttreten der aktuellen Lohnverordnung im Juli 2018 abgebildet werden. Die Anpassung verursacht keine zusätzlichen Kosten bzw. führt zu keinen Lohnerhöhungen. Sie verbessert aber die Lohnentwicklungsperspektive.

Damit dem Grundsatz Rechnung getragen wird, wonach die Löhne der Regierungsratsmitglieder die Spitze der kantonalen Lohnpyramide darstellen, sollen zudem deren Löhne und der Gerichtspräsidien um 4 Prozent nach oben angepasst werden. Dies hat direkte finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 100 000 Franken pro Jahr.