Lohngerechtigkeit – ein beschwerlicher Weg

Frauen verdienen im Kanton Glarus 21 Prozent weniger als Männer. Die Gleichstellungskommission weist im Hinblick auf den Lohngleichheitstag, den Equal Pay Day, erneut auf das Thema hin und informiert am Samstag, 12. März 2011, auf dem Rathausplatz.



Die Gleichstellungskommission des Kantons wird mit Broschüren und Unterlagen am Samstag
Die Gleichstellungskommission des Kantons wird mit Broschüren und Unterlagen am Samstag

Das Datum des 11. März für den Equal Pay Day, den Tag der Lohngleichheit von Frau und Mann, ist nicht zufällig gewählt. Denn bis zu diesem Tag müssten Frauen durchschnittlich über das Jahresende hinaus arbeiten, um gleich viel zu verdienen, wie Männer. An diesem Tag wird an verschiedenen Standorten mit diversen Aktionen auf diese Lohndifferenz aufmerksam gemacht.

Die Gleichstellungskommission des Kantons Glarus möchte an Samstag, 12. März 2011, die Glarnerinnen und Glarner auf die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern hinweisen. In der Ostschweiz (und somit auch im Kanton Glarus) verdienen Frauen 21 Prozent weniger als Männer. Die Lohndifferenz in der Ostschweiz ist mit 21 Prozent höher als die Lohndifferenz über die ganze Schweiz mit 19 Prozent. Die Faktoren, die diese Lohndifferenz ausweisen, sind nicht immer eindeutig zuzuordnen, doch bleibt der Zustand im Lohnwesen unverändert.

Aktuelle Zahlen werden im Jahr 2012 publiziert, doch es werden keine wesentlichen Änderungen erwartet.

Lohndiskriminierung ist gesetzeswidrig

60 Prozent der Lohndifferenz können mit objektiven Faktoren erklärt werden. So verfügen Frauen oft über eine kürzere Ausbildung und Erwerbserfahrung. Sie sind in höheren Funktionen noch immer untervertreten und wählen überwiegend typische «Frauenberufe», die ein niedrigeres Lohnniveau aufweisen. Ein Grund dafür ist, dass Frauen nach wie vor hauptsächlich zuständig sind für Haus- und Familienarbeit sowie Kindererziehung. 40 Prozent der Lohndifferenz aber basieren auf nicht erklärbaren Merkmalen und man geht von einer Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts aus. Lohndiskriminierungen sind nach Verfassung und Gesetz untersagt. Es besteht ein Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Die Lohndifferenz aufgrund objektiver Faktoren ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre etwa das Schaffen von Teilzeitstellen auf möglichst allen Anforderungsniveaus und Hierarchiestufen. So könnte die Kindererziehung gemeinsam durch Frau und Mann wahrgenommen werden. Die gesetzeswidrige Lohndiskriminierung muss beseitigt werden. Dazu müssen Betroffene über die Möglichkeiten, sich gegen eine vermutete Lohndiskriminierung zu wehren, informiert werden.

Die Gleichstellungskommission des Kantons wird mit Broschüren und Unterlagen am Samstag, 12. März 2011, zwischen 8.00 und 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz Glarus für Fragen zur Verfügung stehen.