Lohngleichheit zwischen Frau und Mann in der Gemeinde Glarus

Die Gemeinde Glarus hat Anfang Jahr eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale verdienen die Frauen 1,1% mehr – betrachtet man die Durchschnittslöhne, verdienen die Männer 2% mehr. Diese Werte liegen deutlich unterhalb der Toleranzgrenze von 5%. Die interne Lohngleichheit wird von der Gemeinde Glarus regelmässig überprüft.



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 15. November (zvg)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 15. November (zvg)

Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG) hat die Gemeinde Glarus eine Lohngleichheitsanalyse mit dem Referenzmonat Februar 2021 durchgeführt. In der Analyse wurden insgesamt 335 Mitarbeitende berücksichtigt – darunter 216 Frauen und 119 Männer, wobei die Berufslernenden sowie Praktikant/-innen nicht inkludiert wurden. Die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse haben ergeben, dass die Frauen 1,1% mehr verdienen, wenn man die Faktoren Alter, Ausbildung, Dienstjahre und die berufliche Stellung berücksichtigt. Werden die Durchschnittslöhne der gesamten Gemeinde beachtet, dann verdienen die Männer 2% mehr. Diese Ergebnisse liegen deutlich unterhalb der Toleranzgrenze von 5%, welche vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vorgegeben werden.

Die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse zeigen auf, dass die Gemeinde Glarus ihre Lohngrundsätze umsetzt. Zwei der insgesamt zehn Lohngrundsätze lauten «die Lohnpolitik diskriminiert niemanden» und «der Lohn folgt der Funktion». Die Mitarbeitenden der Gemeinde Glarus erhalten also unabhängig vom Geschlecht für gleiche oder gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn – die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist gegeben. Die interne Lohngleichheit wird von der Gemeinde Glarus regelmässig unter Berücksichtigung von Funktion, Erfahrung und Leistung überprüft.

Über die Lohngleichheitsanalyse

Das revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GIG) ist per 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Demnach sind alle Arbeitgebenden ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Das Ziel der Lohngleichheitsanalyse ist es, für gleichwertige Arbeit einen gleichen Lohn durchzusetzen. Die Lohngleichheitsanalyse in der Gemeinde Glarus wurde mit «Logib», dem Standard-Analyse-Tool des Bundes für Lohngleichheitsanalysen, durchgeführt. Die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse wurden von der Wirtschaftsprüfung Provida revidiert und gutgeheissen.

Die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und den Revisionsbericht finden Sie auf der Website www.glarus.ch unter Aktuelles.