Lohngleichheit zwischen Mann und Frau beim Kanton weiterhin gewährleistet

Der Kanton Glarus überprüfte nach 2012 zum zweiten Mal die Lohngleichheit zwischen weiblichen und männlichen Angestellten in der kantonalen Verwaltung.



Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 15. August 2017. (Archivbild: e.huber)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 15. August 2017. (Archivbild: e.huber)

Es wurde wiederum die Firma perinnova compensation GmbH, welche die jährlichen Lohnvergleiche zwischen kantonalen und städtischen Verwaltung in der Schweiz mittels anonymisierten Lohndaten durchführt, mit der Überprüfung beauftragt. Die Berechnungen orientieren sich weitestgehend an der Berechnungsmethode gemäss Tool «logib» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG). Die Methode analysiert Lohndifferenzen aufgrund persönlicher Qualifikationsmerkmale, arbeitsplatzbezogener und geschlechterbezogener Unterschiede.

Ergebnisse


Die Analysen wurden getrennt für Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen durchgeführt. Die Resultate sind wiederum erfreulich:

– In der kantonalen Verwaltung ist die Lohngleichheit gewährleistet. Bei ansonsten gleichen Bedingungen verdienen Frauen 1,3 Prozent (2012: 1,5%) weniger als die Männer.

– Die Lohngleichheit zwischen kantonalen weiblichen und männlichen Lehrpersonen ist gewährleistet. Bei ansonsten gleichen Bedingungen beträgt die Lohnungleichheit zu Ungunsten der Frauen 0,7 Prozent (2012: 1,7%).

Es wird davon ausgegangen, dass Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleistet ist, wenn das Ergebnis der festgestellten geschlechtsspezifischen (nicht anderweitig erklärbaren) Lohnungleichheit kleiner als die festgelegte Toleranzschwelle von 5 Prozent ist bzw. nicht signifikant darüberliegt.