Marianne Lienhard zur Vizepräsidentin der Sozialdirektorenkonferenz gewählt

Departement Volkswirtschaft und Inneres • Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK wählen Regierungsrätin Nathalie Barthoulot (JU) zu ihrer neuen Präsidentin. Ihr zur Seite stehen zwei Vizepräsidenten aus der Deutschschweiz: Marianne Lienhard (GL) und Christoph Amstad (OW).



Landesstatthalterin Marianne Lienhard (Bild: zvg)
Landesstatthalterin Marianne Lienhard (Bild: zvg)

Die neue Präsidentin der SODK Nathalie Barthoulot tritt die Nachfolge von Regierungsrat Martin Klöti (SG) an, welcher Ende Mai in den Ruhestand getreten ist. Weiter verabschiedete die SODK die angepassten SKOS-Richtlinien. Der Vorstand der SODK hat sich überdies Anfang Mai über die Folgen der Corona-Pandemie für die Sozial- und Gesellschaftspolitik ausgetauscht. Trotz der zielführenden finanziellen Stützpakete werden die langfristigen Folgen der Pandemie im Bereich Sozialhilfe spürbar sein.

Mit Nathalie Barthoulot (SP) wählt die SODK seit längerer Zeit wieder eine Präsidentin aus der Romandie an ihre Spitze. Der neuen Präsidentin zur Seite stehen die Vorstandsmitglieder Marianne Lienhard (GL, SVP) und Christoph Amstad (OW, CVP) als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident. Damit ist das Präsidium der SODK sowohl regional als auch parteipolitisch breit aufgestellt, was den Einbezug unterschiedlicher Standpunkte sowie die konstruktive Auseinandersetzung innerhalb der Gremien begünstigt. Neu in den Vorstand gewählt wurde zudem Marcus Caduff (GR, CVP) als Vertreter der Ostschweiz.

Neue Struktur für die SKOS-Richtlinien

Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und so den aktuellen Anforderungen angepasst. Im Gegensatz zu den inhaltlichen Revisionen von 2015 und 2016 hat die SKOS der SODK eine redaktionell überarbeitete und neu strukturierte Auflage der Richtlinien zur Genehmigung vorgelegt. Da keine Änderungen bei der Höhe der wirtschaftlichen Hilfe vorgeschlagen werden, ergeben sich keine substantiellen Kostenfolgen für Kantone und Gemeinden. Im Vordergrund stehen eine nutzerfreundliche Struktur und ein neues Erscheinungsbild. Die bestehenden Richtlinien wurden zeitgemässer formuliert und neu in die Kategorien Richtlinien, Erläuterungen und Praxishilfen gegliedert. Die SODK hat die angepassten SKOS-Richtlinien genehmigt und empfiehlt den Kantonen deren Anwendung per 1. Januar 2021. Der Kanton Glarus wird dieser Empfehlung Folge leisten.

Vorstand SODK besorgt über die langfristigen Folgen der Pandemie auf die Sozialpolitik

Der Vorstand hat Anfang Mai eine Diskussion darüber geführt, wie sich die Corona-Pandemie auf die verschiedenen Fachbereiche auswirkt, die in der Zuständigkeit der SODK liegen. Insbesondere beschäftigte ihn dabei die Thematik der Sozialhilfe. Zwar verzeichnen die Sozialen Dienste zurzeit nach einer groben Einschätzung der SKOS nicht einen merklichen Anstieg der Neuanmeldungen in der Sozialhilfe. Doch ist absehbar, dass durch die erwartete Rezession die Kosten der Sozialhilfe ansteigen werden. Da die Sozialhilfe in der Kompetenz von Kantonen und Gemeinden liegt, werden sie besonders stark betroffen sein. Der SODK-Vorstand erwartet vom Bund, dass er im Falle einer schweren Rezession weitere Massnahmen zur längerfristigen Ankurbelung der Wirtschaft vorsieht.