Auf der Strecke innerorts sind 50 km/h erlaubt. Der fehlbare Autofahrer konnte zwischenzeitlich ermittelt werden. Dem 24-jährigen Belgier mit Wohnsitz im Kanton Glarus wurde der Führerausweis sowie eine Bussenkaution abgenommen. Er wird sich im Rahmen der seit 01.01.2013 geltenden Raser-Strafnorm bei der Staatsanwaltschaft zu verantworten haben.
Eine neue Stimme auf neuen musikalischen Wegen



