Massnahmen im OSTWIND zum Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal (COVID-19)

Der Tarifverbund OSTWIND empfiehlt Massnahmen zum Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals vor einer Ansteckung durch das Coronavirus.



Medienmitteilung Tarifverbund OSTWIND (zvg)
Medienmitteilung Tarifverbund OSTWIND (zvg)

Die aktuellen Empfehlungen des BAG zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus verlangen von der ÖV-Branche ein zusätzliches Handeln für die Verringerung der Ansteckungsgefahr für Fahrgäste und Fahrpersonal. Als Systemführer Schiene ist die SBB im Lead für die Definition von Massnahmen für Eisenbahnunternehmen. Basierend auf den Massnahmenempfehlungen der PostAuto AG, welche vom BAV mit der Rolle der Systemführerin Strasse beauftragt ist, wurde entschieden, die Massnahmen im Sinne der Einheitlichkeit im öffentlichen Verkehr in der Schweiz auch den Transportunternehmungen im OSTWIND zu empfehlen.

Vorderste Türe im Bus bleibt geschlossen
Folgende betriebliche Massnahmen werden empfohlen:

  • Die vorderste Türe beim Fahrpersonal bleibt geschlossen. Die Fahrgäste werden mittels Fahrgastinformation darauf aufmerksam gemacht, die hinteren Türen zu benutzen.
  • Der Ticketverkauf durch das Fahrpersonal auf Regionalbussen wird eingestellt. Die Fahrgäste sind angehalten, ihre Tickets auf anderen Kanälen zu erwerben, beispielsweise am Ticketautomaten, am Kundenschalter oder über die digitalen Kanäle (Webshop, Ostwind-Tickets, Fairtiq, Lezzgo, SBB Mobile).

Die Ziele dieser betrieblichen Massnahmen sind der Schutz unserer Fahrgäste und der Mitarbeitenden. Der Zweck ist die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fahrplans, sodass möglichst lange keine oder nur geringe gesundheitliche Ausfälle beim Fahrpersonal wegen dem Coronavirus vorkommen.

Fahrausweispflicht bleibt bestehen

Für die Fahrgäste gilt die Fahrausweispflicht weiterhin. Während in Bussen mit Billettautomaten der Fahrausweis nach wie vor an den Automaten im Bus gekauft werden kann, wird empfohlen, bei einer Fahrt im Regionalbus, das Ticket vor der Fahrt zu beziehen. Dies gilt insbesondere für die Weiterreise mit anderen ÖV-Transportunternehmungen.

Tarifverbund OSTWIND

In der Genossenschaft Tarifverbund OSTWIND sind 31 Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs der Bereiche Bahn, Bus, Schifffahrt, Standseil- und Luftseilbahn aus den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell AR, Appenzell IR, Glarus und Schwyz (March) zusammengeschlossen mit dem Zweck, den Zugang der Kunden zum Gesamtsystem des öffentlichen Verkehrs im Verbundgebiet zu fördern.