Medieninformation der Glarner Kantonalbank

Die Glarner Kantonalbank (GLKB) beantwortet die Anfrage der Landratsfraktion der Sozialdemokratischen Partei (SP) des Kantons Glarus vom 24. September 2017.



Medieninformation der Glarner Kantonalbank

Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank nimmt mit beigefügtem Antwortschreiben Stellung zu den von der SP-Landratsfraktion eingereichten Fragen. Dabei beruft sich die SP-Fraktion auf Artikel 23, Absatz 3 des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz). Der Verwaltungsrat der GLKB ist der Meinung, dass diese Anfrage nicht unter den vorerwähnten Gesetzesartikel fällt. Die Informationsbefugnis steht nach dem Wortlaut des Gesetzes einzig dem Landrat und nicht einzelnen Landräten oder einer Landratsfraktion zu. Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank versteht den Wortlaut so, dass der Landrat analog einer Motion respektive einem Postulat zuerst über eine Überweisung befinden muss. Nichtsdestotrotz beantwortet der Verwaltungsrat der GLKB die Fragen der SP zuhanden des Landratsbüros und publiziert den Antwortbrief gleichzeitig für die Öffentlichkeit und ihre Aktionäre.

Die Fragen der SP betreffen das Geschäftsmodell der Bank mit Fokus auf die Digitalisierungsstrategie über die Kantonsgrenzen hinaus sowie die Zusammenarbeit mit der Valora AG im Konsumkreditgeschäft. Auch das überarbeitete und an der Generalversammlung 2017 genehmigte Entschädigungsreglement für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder der GLKB wirft bei der SP Fragen auf.

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Glarner Kantonalbank nutzen die Gelegenheit gerne, um mit beigefügtem Antwortschreiben sämtliche Fragen der SP-Landratsfraktion unter Berücksichtigung der Restriktionen bezüglich Börsenkotierung sowie unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses zu beantworten.