Medienmitteilung «Aktuelle Informationen zur a.o. Gemeindeversammlung NUP II»

Die Organisation der a.o. Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus Nord vom 24. (und ggf. 27.) April 2021 läuft auf Hochtouren: Das Schutzkonzept wurde durch den Gemeinderat genehmigt und ist auf der Homepage online. Der Versand des Bulletins 2 wird durch den Gemeinderat entschieden.



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)

Aktuelle Informationen zur a.o. Gemeindeversammlung NUP II

Die Organisation der a.o. Gemeindeversammlung vom 24. (und ggf. 27.) April 2021 läuft auf Hochtouren: Das Schutzkonzept wurde durch den Gemeinderat genehmigt und ist auf der Homepage online. Das genehmigte Schutzkonzept basiert einerseits auf dem Schutzkonzept der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. November 2020. Dieses hatte sich bei der Durchführung der Gemeindeversammlung im vergangenen Jahr bewährt. Andererseits berücksichtigt das Schutzkonzept die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und nimmt auf die speziellen Rahmenbedingungen infolge des ausserordentlichen Tagungsortes sowie der ganztägigen Durchführung und ggf. zweimaliger Austragung Rücksicht.

Versand des Bulletins 2 wird durch den Gemeinderat entschieden

Schon Anfang Jahr beschloss der Gemeinderat, mit dem Versand des gedruckten Bulletins 2 zuzuwarten, bis sich abzeichnet, ob die Gemeindeversammlung infolge der pandemischen Lage stattfinden kann oder nicht. Dies einerseits, um Unsicherheiten bei den Stimmberechtigten zu vermeiden. Andererseits auch, um Kosten in fünfstelliger Höhe zu verhindern, wenn die Gemeindeversammlung nach dem Versand des Bulletins hätte abgesagt werden müssen. Das Bulletin 2 wurde bereits im vergangenen Jahr gedruckt. Infolge der damaligen Absage der a.o. Gemeindeversammlung sind die Daten und Uhrzeiten nicht mehr aktuell. Die a.o. Gemeindeversammlung findet am 24. April 2021 ab 09.00 Uhr auf dem Platz der Eternit (Schweiz) AG statt und würde bei Bedarf am Dienstag, 27. April 2021, ab 19.00 Uhr fortgesetzt. Ebenso besteht ein neues Schutzkonzept, welches online verfügbar ist. Das in Bulletin 2 abgedruckte Schutzkonzept ist somit nicht mehr gültig. Die NUP II-Vorlage in Bulletin 1 und 2 gilt unverändert. Der Entscheid, ob das Bulletin 2 definitiv versendet wird, trifft der Gemeinderat in der kommenden Woche. Das Bulletin 2 ist in elektronischer Form indes schon seit einem halben Jahr online auf www.glarus-nord.ch/nup abrufbar.

Aufruf zur Teilnahme an der a.o. Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung auf, an der wegweisenden Abstimmung zur NUP II teilzunehmen: Die Nutzungsplanung entwickelt den Lebensraum Glarus Nord. Sie geht mit dem Boden haushälterisch um, steigert die Lebensqualität in den Dörfern und sichert den Erhalt von Grünflächen. So entstehen attraktive Zukunftsperspektiven für Wirtschaft, Gesellschaft und Landwirtschaft. Glarus Nord hat mit der NUP II einen ganzheitlichen Ansatz für die Entwicklung der Gemeinde entworfen. Ein erfolgreicher Abschluss des Projekts durch die Zustimmung der Bevölkerung legt den Grundstein für eine selbstbestimmte Zukunft. Die NUP II sorgt für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung.