Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 2. Oktober

Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2023.



Medienmitteilung Gemeinde Glarus (zvg)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus (zvg)

Der Gemeinderat Glarus hat für die Gemeindeversammlung 2/2023 vom Freitag, 24. November 2023, 19.30 Uhr in der Turnhalle Buchholz, Glarus, folgende Traktandenliste festgelegt:

  1. Begrüssung und Mitteilungen
  2. Wahl eines Mitglieds des Einbürgerungsrats
  3. Personalverordnung der Gemeinde Glarus: Totalrevision
  4. Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+: Unterstützung durch die Gemeinde Glarus; Verpflichtungskredit von CHF 340 000
  5. Budget für das Jahr 2024
  6. Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2024

Die Informationsveranstaltung zu dieser Gemeindeversammlung findet am Montag, 6. November 2023, um 19.30 Uhr im Gemeindehaussaal in Ennenda statt. Das Memorial zur Gemeindeversammlung wird Ende Oktober auf der Website der Gemeinde publiziert und Anfang November den Stimmberechtigten per Post zugestellt.

Die Gemeinde Glarus freut sich, die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023 und an der Informationsveranstaltung vom 6. November 2023 begrüssen zu dürfen.

Traktandum 3: Personalverordnung der Gemeinde Glarus: Totalrevision

Die Personalverordnungen der drei Glarner Gemeinden sind seit der Gemeindefusion im Jahr 2011 in Kraft und wurden seither kaum geändert. Die Arbeitswelt unterliegt aber einem steten Wandel. Der Gemeinderat möchte ermöglichen, dass die Gemeinde auch weiterhin eine attraktive Arbeitgeberin bleibt. Die Gemeinde soll deshalb über ein modernes Personalrecht verfügen und es soll an die aktuelle Rechtspraxis angepasst sein. Die Personalverordnung wurde deshalb umfassend überprüft und überarbeitet. Die totalrevidierte Personalverordnung orientiert sich dabei in erster Linie am Personalgesetz des Kantons Glarus. Sie enthält neue Regelungen zu Themen wie Elternschafts- und Betreuungsurlaub, Datenschutz und Ferienansprüche. Die Personalverordnung wurde auch neu gegliedert und sprachlich aktualisiert. Die totalrevidierte Personalverordnung soll nach dem Erlass durch die Gemeindeversammlung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Traktandum 4: Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+: Unterstützung durch die Gemeinde Glarus; Verpflichtungskredit von CHF 340 000

Das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 Glarnerland+ findet im August 2025 in der Gemeinde Glarus Nord statt. Es ist eines der grössten Volksfeste und das grösste wiederkehrende Sportereignis der Schweiz. Es werden rund 350 000 Besucherinnen und Besucher während drei Tagen auf dem Festgelände erwartet. Das Gesamtbudget beläuft sich auf CHF 35 bis 40 Mio. Das Organisationskomitee des ESAF hat im November 2022 bei der Gemeinde Glarus ein Unterstützungsgesuch eingereicht. Nach Prüfung dieses Gesuchs beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung zur Unterstützung des ESAF einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 340 000.

Diese Unterstützungsleistung der Gemeinde setzt sich wie folgt zusammen:

  • CHF 135 000 für den Erlass von Gebühren und Kosten für Sach- und Dienstleistungen;
  • CHF 65 000 für eine Barleistung (1 Fünfliber pro Einwohner/-in, aufgerundet);
  • CHF 10 000 für eine Naturalgabe an den Gabentempel;
  • CHF 10 000 für rund 40 ESAF-Tickets zur Abgabe z.B. an wichtige Partner/-innen der Gemeinde oder zur Verlosung an Mitarbeitende und/oder die Bevölkerung.
  • CHF 120 000 im Sinne einer Reserve für die Erbringung zusätzlicher Leistungen gegen Verrechnung.

Der Netto-Aufwand der Gemeinde beträgt somit CHF 220 000. Beim verbleibenden Betrag des Verpflichtungskredits von CHF 120 000 handelt es sich um vom Organisationskomitee des ESAF abrufbare weitere Leistungen der Gemeinde, welche die Gemeinde dem ESAF 2025 Glarnerland+ in Rechnung stellen würde.

Zu den Traktanden 5 und 6 (Budget und Gemeindesteuerfuss für das Jahr 2024), ergeht zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Medienmitteilung.