Medienmitteilung der Gemeinde Glarus

Vernehmlassung zum kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus (Bid: e.huber)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus (Bid: e.huber)

Hinter dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) steht das Öffentlichkeitsprinzip, dessen Einführung an der Landsgemeinde 2018 im Grundsatz beschlossen worden ist. Der Gemeinderat bewertet bereits heute das Transparenz-Anliegen als hoch. Auf kommunaler Ebene besteht deshalb nach Ansicht des Gemeinderates kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bereits im heutigen Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wird eine aktive und offene Informations- und Partizipationspolitik gepflegt. 

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bringt in der Beurteilung des Gemeinderates Glarus auf kommunaler Ebene aktuell keinen praktischen Mehrnutzen. Vor einer Herausgabe von spezifischen Informationen, Daten und Unterlagen käme es immer zu einem Abwägen zwischen Öffentlichkeitsprinzip und Persönlichkeitsrechten, Individualrechten von Bürgerinnen und Bürgern und/oder betroffenen öffentlichen Interessen. Diese Abwägung würde einen erheblichen administrativen Aufwand auslösen. 

Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die Gemeindeautonomie im Umgang mit Informationen und Daten gewahrt wird und die Gemeinden selbstständig über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips entscheiden können. Der Gemeinderat erachtet das Beispiel des Vorgehens des Kantons Graubünden als einen sinnvollen Ansatz. Der Nachbarkanton hat das Öffentlichkeitsprinzip auf Kantonsebene eingeführt und gleichzeitig den Gemeinden die Entscheidung über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips überlassen.