Weder die Glarner Kantonalbank noch die Beklagten ziehen das Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus an das Bundesgericht weiter. In seinem Urteil vom 6./29. Juni 2018 wies das Obergericht die Schadenersatzklage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht (Erstinstanz) zurück.