Medienmitteilung der Grünen zur Landsgemeinde 2021

Die Grünen diskutierten die wichtigen Geschäfte für die Landsgemeinde intensiv. Sie werden bei fünf der 22 Vorlagen Anträge stellen.



Medienmitteilung der Grünen zur Landsgemeinde 2021 (zvg)
Medienmitteilung der Grünen zur Landsgemeinde 2021 (zvg)

Mehr beim Energiegesetz sowie Pflege- und Betreuungsgesetz

Besonders wichtig ist das Energiegesetz, das dringend nötig ist.Im Art 3a werden die Grünen einen kleinen, aber wichtigen Zusatzantrag stellen, um eine echte Vorbildfunktion bei öffentlichen Bauten zu erreichen. In der Debatte machte Ständerat Mathias Zopfi klar, dass weitergehende Anträge nötig sind für einen zeitgemässen Klimaschutz. Je früher Massnahmen ergriffen werden, desto mehr kann auch das regionale Gewerbe profitieren. Denn das vorliegende Gesetz bringt uns zwar einen wichtigen Schritt vorwärts, aber mit Blick auf den Klimawandel müssen wir schneller vorankommen. Denn wenn wir im Glarnerland wie weltweit nicht bald handeln, kostet jedes Notszenario nach Katastrophen sehr viel mehr.

Auch JA sagen die Grünen zum neuen Pflege- und Betreuungsgesetz, das viele wichtige und notwendige Verbesserungen für die Langzeitpflege bringt. Sie beantragen zusätzlich, dass gute Arbeitsbedingungen beim Pflegepersonal nicht nur Kür, sondern Pflicht werden. Denn die Branche ist systemrelevant und wird in Zukunft zu wenig gute Fachkräfte haben. Deshalb sind die Arbeitsbedingungen zentral, dass der Beruf attraktiver wird und das Personal im Beruf bleibt, so Landrätin Regula N. Keller.

NEIN zu weniger Wildruhezonen und unnötigem Strassenausbaukredit

Zweimal NEIN sagen die Grünen zur erneuten Überarbeitung der Wildruhezonen. Der Regierungsrat hat auf einen Antrag eines Einzelbürgers direkt ein Gesetz ausgearbeitet, obwohl alle Gemeinden und die Mehrheit in der Vernehmlassung dies als unnötig bezeichneten. Dieses Vorgehen darf nicht Schule machen, denn es stellt das «Augenmass» des Antragstellers über das Allgemeinwohl. Sinnvoller ist doch, dass zuerst die Auswirkungen der erst gerade in Kraft getretenen Wildruhezonen beobachtet werden, um dann fundiert und wirkungsvoll zu handeln. Wieso also diesen mit allen Nutzenden und Fachleuten fair ausgehandelten Kompromiss erneut verhandeln und schon wieder unnötig Geld investieren? Diese touristischen Aktivitäten sind den Grünen wichtig und zwar mit Wildschutz. Es geht hier keineswegs um ein pauschales Betretungsverbot und Freiheitsberaubung, wie der Memorialsantrag postuliert. V.a. aus Rücksicht auf die empfindlichen Rauhfusshühner, die vom Aussterben bedroht sind, braucht es eine weitsichtige Besucherlenkung. Sonst schadet man dem naturnahen Tourismus nachhaltig.

Weil der Bedarf ohne Kopter beim ESP unklar ist, wollen die Grünen den unnötigen und für den Wohnort Mollis schädlichen 7,8 Mio-Kredit für einen Ausbau der Netstalerstrasse bekämpfen. Zuerst sollen die Auswirkungen des Verkehrs durch die Stichstrasse auf den Schleich- und Durchgangsverkehr in Mollis evaluiert werden, bevor Millionenkredite und neue Bausteuerzuschläge ausserhalb vom Strassenbauprogramm gesprochen werden. Auch der Regierungsrat wollte dies nicht. Denn der Kanton braucht in anderen Bereichen das Geld viel dringender und zusätzliche Steuern mit schädlicher Wirkung für die Wohnqualität in Mollis machen den Kanton unattraktiver.

Beim Kantonalbankgesetz beantragen die Grünen Rückweisung der Vorlage. Ein verbesserter Antrag des Regierungsrates soll eine Mehrheitsbeteiligung des Kantons, aber eine Verminderung des Klumpenrisikos samt Abschaffung der Staatsgarantie beinhalten.

Für öV, Biodiversität und Musikbildung

Das Traktandum 4 will in allen Ortschaften weiterhin ein bedarfsgerechtes öV-Angebot, was die Grünen als Standortqualität wichtig und richtig finden. Hier hat sich das Engagement im Landrat gelohnt. Ebenso im Traktandum 19, wo es um die Biodiversitätsstrategie geht, die als Teil des Aktionsplanes des Bundes auch im Kanton Glarus wichtig ist. Denn gegen den Biodiversitätsverlust ist dieses Instrument sehr sinnvoll, wie Erfahrungen in anderen Kantonen zeigen.

Die Kantonsbeiträge für die Sanierung des Freulerpalastes und für die Textilausstellung sind dringend und unbestritten. Der von der Mitte geforderte Aussenlift wird nicht bewilligungsfähig sein. Denn alle Möglichkeiten für Verbesserungen der Behindertengerechtigkeit wurden bereits seriös geprüft und mit dem soeben in Betrieb genommenen Elektrorollstuhl für Treppen ist ein besserer Zugang ermöglicht.

Auch unverändert soll das neue Gesetz über die musikalische Bildung verabschiedet werden. Es geht auf einen Vorstoss von Landrat Marius Grossenbacher und weiteren zurück und ermöglicht z.B. Lehrlingen vergünstigten Musikunterricht und führt Sozialtarife ein.