Medienmitteilung glp Glarus Nord

Unter der Leitung von Landrat Franz Landolt diskutierten und informierten sich die glp-ler über die für die Zukunft von Glarus Nord wichtige Gemeindeversammlung über die neue Nutzungsplanung. Als kompetenten Referenten konnte Gemeinderat Bruno Gallati als Vorsteher der Abteilung Bau & Umwelt, Glarus Nord gewonnen werden.



Medienmitteilung glp Glarus Nord (zvg)
Medienmitteilung glp Glarus Nord (zvg)

Die Hauptthemengebiete erstrecken sich von der Zonenzuweisung, Mehrwertabgabe, Baureglement, Landwirtschaftszonen bis und mit Gewässerräume und Gefahrenzonen. Die von der Gemeinde produzierten Erklär-Videos sind professionell und gut gemacht und geben einen guten Überblick über alle Themen und sind zu empfehlen (www.glarus-nord.ch).

Die über 100 Anträge werden voraussichtlich zu einem Versammlungsmarathon führen. Dies ist nicht nur für die Versammlungsführung, sondern auch für die Teilnehmer eine Herausforderung. Erschwerend dazu kommt das Schutzkonzept, das einzuhalten ist. Nur so konnte eine entsprechende Spezialbewilligung vom Kanton erwirkt werden. Unabhängig der Anzahl Anträge, haben einige wenige Forderungen eine substanzielle Wirkung auf den NUP-II, die bei Annahme eine weitere Ehrenrunde mit wiederum massiven Mehrkosten begleitet, auslösen können. z.B. würde eine Beibehaltung der heutigen Wohnzonen W2, W3, W4 (2.11.3) wiederum eine grosse Überarbeitung der Zonenpläne bedeuten. Die bereits heute aufgelaufenen Mehrkosten des NUP-II von über 3 Mio. CHF würden weiter massiv anwachsen, die Ungleichbehandlung der Ortschaften bestehen bleiben. Die im NUP-II angestrebten Anpassungen gegenüber dem heutigen Zustand sind moderat und erlauben trotzdem eine zeitgemässe Entwicklung von Ortsteilen und Gemeinde.

Die Umzonung von Arbeitszonen in die Landwirtschafts-Zonen (2.9.19) bremsen die Entwicklung im Bereich Wirtschaft. Der vollständig erschlossene Baugrund in der Biäsche (27 000 m2) würde zudem zu einem Wertverlust von geschätzten 9 Mio. CHF führen. Die Einteilung in «Zone für zukünftige bauliche Nutzung» ist eher ein Marketing-Begriff. Für eine zukünftige Einzonung muss der ganze raumplanerische Prozess von vorne wiederum durchgeführt werden, analog einer Zonenänderung von der Landwirtschaftszone in eine Bauzone. Gleiches gilt für die vorgesehene Zone für Intensivlandwirtschaft (2.12.1, Gewächshäuser). Die Belassung in der Landwirtschaftszone hätte grossen Einfluss auf den zukünftigen Betrieb der KVA mit nicht vorhersehbaren Kostenfolgen. Der Boden würde aber weiterhin für die Produktion von Agrarprodukten genutzt werden können (Aus der Region für die Region). Im Bereich Gewässerschutz und Gefahrenzonen gilt es übergeordnetes Recht umzusetzen. Der Spielraum für die Gemeinde ist hier klein.