Medienmitteilung GRB Glarner Regionalbank

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus beeinflusst unser aller Leben sehr stark und scheint eine ordentliche Durchführung unserer Generalversammlung auf längere Zeit zu verunmöglichen.



Medienmitteilung von der GRB Glarner Regionalbank (Bild: zvg)
Medienmitteilung von der GRB Glarner Regionalbank (Bild: zvg)

Am 16. März 2020 hat der Schweizer Bundesrat den Ausbruch des Coronavirus zur «ausserordentlichen Lage» erklärt und sämtliche Veranstaltungen bis mindestens 26. April 2020 verboten. Der Bundesrat hat aufgrund der Situation in der COVID-19-Verordnung-2 die Möglichkeit der schriftlichen Durchführung einer Generalversammlung geschaffen. 

Für die GRB Glarner Regionalbank hat die Gesundheit der Genossenschafter und Mitarbeitenden höchste Priorität. Deshalb hat der Verwaltungsrat der GRB Glarner Regionalbank an seiner Sitzung vom 15. April 2020 entschieden, von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen. Weitere Informationen sind auf www.glarner-regionalbank.ch abrufbar.