Medienmitteilung Linth gegen Wind

Antrag "700 Meter Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbauten" kommt im Juni 2019 vor die Gemeindeversammlung Glarus Nord



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Wie uns die Gemeindekanzlei mitteilte, hat der Gemeinderat Glarus Nord entschieden, dass der von uns eingebrachte Antrag "700 Meter Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbauten" im Juni 2019 der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Wir hatten vom neuen Gemeinderat gefordert, den Antrag noch in diesem Jahr vor die Gemeindeversammlung zu bringen. Der Antrag wurde im Januar 2018 eingereicht, der Gemeinderat hatte ihn für zulässig erklärt. Mittlerweile haben ihn 258 Stimmbürger unterzeichnet. 

Der Antrag verlangt, dass die geplanten 200 Meter hohen Windkraftanlagen (das ist höher als der Benkner Büchel!) einen Sicherheitsabstand von 700 Metern zu Wohnbauten einhalten müssen, damit die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Anlagen ausreichend geschützt wird. Die Schweiz bildet international gesehen das Schlusslicht mit völlig unzureichenden ca. 300 Metern Mindestabstand. Dieser Abstand ist bei der Dimension der heutigen Anlagen nicht mehr zeitgemäss. Die Abstände im Ausland sind viel grösser. Dänemark hat 800 Meter, Bayern 2'000 Meter (10 mal die Höhe-Regel), und in Grossbritannien sind es sogar 3'000 Meter. Die Tendenz ist generell steigend. 

Die Bevölkerung Glarus Nord hat somit im Juni nächsten Jahres das erste Mal die Möglichkeit, über das Windkraftprojekt bei Bilten abzustimmen. Die nächste Hürde für die Betreiber wäre dann die Zonenplanung. 

Eine Notiz am Rande: Der Kanton Appenzell ist an der St. Gallisch Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK), die in Bilten die Windkraftwerke bauen will, beteiligt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden selbst lehnte jedoch jüngst Windenergieanlagen in Appenzell Innerrhoden ab. Begründung: Eine umfassende Interessensabwägung habe ergeben, dass der Landschaftsschutz deutlich höher zu gewichten ist.