Medienmitteilung zur Gemeindeversammlung Glarus Süd

Die Mitte Glarus empfiehlt an der Gemeindeversammlung Glarus Süd am 17. Juni 2021 zu allen Geschäften eine Zustimmung im Sinne des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission.



(zvg)
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Die angespannte finanzielle Situation in der Gemeinde zeigt sich nicht zuletzt durch einen mehr als doppelt so hohen als budgetierten negativen Abschluss. Die Steuererträge sind verglichen zu den Vorjahren, wo diese schlussendlich immer höher als geplant ausfielen, in diesem Jahr rückgängig. Dies gilt es zu beobachten und vor allem die Einnahmen bei den juristischen Personen genauer zu planen. Die steigenden Investitionen zeigen auf der einen Seite den Bedarf, gewisse Altlasten gerade bei der Infrastruktur aufzuarbeiten und auf der anderen Seite wurde versucht antizyklisch gewisse wichtige Investitionen wo nötig trotzdem zu tätigen. Auch wenn dadurch der Selbstfinanzierungsgrad weiter auf 22,7% gesunken ist, wird dies im Sinne eines nachhaltigen Finanzplanes begrüsst. Wie auch durch die Gemeindebehörden erneut festgehalten, unterstützen wir die Sorge rund um das Konstrukt Finanz- und STAF-Ausgleich, welches für die Gemeinde Glarus Süd nicht die erforderliche Wirkung hat. Der Finanzausgleich ist für diese flächenmässig sehr grosse Gemeinde mit all den verschiedenen Aufgaben nicht ausreichend. Dieser soll weiter hinterfragt und baldmöglichst angepasst werden. Leider muss aufgrund der aktuellen Situation wohl oder übel in den nächsten Jahren mit einer Steuererhöhung gerechnet werden. Dies stellt ein weiterer Standortnachteil dar.

Zu dem Traktandum Jahresrechnung und Bericht der technischen Betrieb Glarus Süd möchten wir die neue Leistungsvereinbarung, welche eine Gewinnablieferung mit einer Pauschale beinhaltet, hervorheben. Diese pauschale Gewinnfestlegung dürfte einen positiven Effekt auf die Rechnung der TBGS haben. Inwieweit sich dies auf das Portemonnaie jedes einzelnen Bürgers aufgrund von Kostensenkungen auswirken wird, gilt es aufzuzeigen und wir werden es beobachten. 

Der Geschäftsbericht der Alters- und Pflegeheime steht zum einen unter dem Hauptmerkmal von angestrebten Veränderungen und zum anderen hatte natürlich die Corona-Pandemie im vergangenen Jahr sowohl bei der Rechnung als natürlich auch bei der operativen Führung der Betriebe einen massiven Einfluss. Vom Pflegepersonal wurde ausserordentlich viel abverlangt und gerade ihnen gebührt ein spezieller Dank. Es ist uns bewusst, dass solche strukturellen Veränderungen ihre Zeit brauchen und diese Zeit müssen wir ihnen auch geben.

Bei der Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung gibt es neben einigen formellen Anpassungen nur wenige nennenswerte Neuerungen. Die Änderung bei der Hausanschlussleitung, die neu ab der Hauptleitung Sache der Bezüger ist und das Erdungsverbot bei Wasserleitungen sind die beiden wichtigsten Punkte, die erwähnt werden sollten. Ebenfalls werden die Rechtsgrundlagen zur Einführung der Fernablesung des Wasserverbrauches begrüsst.

Unter dem Traktandum 6. wird die Totalrevision der Statuten Zweckverband Kehrichtsackgebühren Glarnerland behandelt. Die erforderlichen Anpassungen sind aufgrund der gesetzlichen Grundlagen erforderlich und können nachvollzogen werden. Beim letzten Traktandum 7., dem Verpflichtungskredit über 2 535 000 Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierung an der Schulhausstrasse in Schwanden werden sinnvollerweise im selben Zuge weitere Anpassungen zur Erhöhung der Sicherheit, Erweiterungen der Parkplätze und Bereitstellung von E-Ladestationen realisiert. Die Nutzung dieser Synergien sind ressourcenschonend, weitsichtig und werden von uns unterstützt.