Mehr Geld für die Denkmalpflege

Im Rahmen der Programmvereinbarung 2021–2024 mit dem Bund im Rahmen der Denkmalpflege bewilligt der Regierungsrat als Folge eines Bundesbeschlusses eine Anpassung des bisherigen Finanzrahmens.



Die Vereinbarung mit dem Bund ermöglicht Finanzierungshilfen in der Denkmalpflege (wie z. B. im Haus zur Beuge in Näfels) (• Foto: Hans Bühler)
Die Vereinbarung mit dem Bund ermöglicht Finanzierungshilfen in der Denkmalpflege (wie z. B. im Haus zur Beuge in Näfels) (• Foto: Hans Bühler)

In seiner Herbstsession hat das Bundesparlament in seiner Kulturbotschaft eine Erhöhung des Budgetrahmens von 20 Millionen Franken für Finanzhilfen im Bereich Baukultur bewilligt. 70 Prozent dieser Erhöhung verwendet der Bund für die Globalbeiträge an die Kantone, 30 Prozent für Einzelhilfen. Für den Kanton Glarus resultiert daraus eine Erhöhung des Globalbeitrags auf 1 292 000 (+ 248 000) Franken oder jährlich 323 000 (+ 62 000) Franken.

Aus dem jährlichen Denkmalpflegebudget des Kantons sind 2021–2024 neu 263 568 Franken pro Jahr nötig (ohne Beiträge der Gemeinden), um die Programmvereinbarung mit dem Bund zu erfüllen. In der Vergangenheit lag dieser Anteil bei 217 000 Franken. Die Bundesgelder waren allerdings schon immer vor Ablauf der Programmperioden ausgeschöpft. In der letzten Periode konnte der Bedarf nur dank separaten zusätzlichen Bundesmitteln gedeckt werden. Der Regierungsrat bewilligt diese finanziellen Anpassungen bei der Programmvereinbarung.

 

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