Der Regierungsrat hat im Juni 2021 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt (vgl. Medienmitteilung vom 8. Juni 2021). Obwohl der Energiefonds 2011 fast jedes Jahr vom Landrat zusätzlich mit 100 000 Franken dotiert wurde, wird er bald ausgeschöpft sein. Die Finanzierung muss deshalb neu geregelt werden. In der Vernehmlassung bestand breiter Konsens zum Förderprogramm, seine Notwendigkeit zur Erreichung der Klimaziele sowie die positiven wirtschaftlichen Effekte werden betont. Die Teilnehmenden unterstützen eine Weiterführung der Finanzierung des Förderprogramms und sind mit den gegenwärtigen Massnahmen weitgehend einverstanden.
Finanzierung
Bei der Art der Finanzierung des Energiefonds erhielt eine Kombination aus einer Initialdotierung und einer jährlichen Dotierung den grössten Zuspruch. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Energiefonds 2023 mit einem Betrag von 10 Millionen Franken zu dotieren. Der Energiefonds wird anschliessend mit jährlich 800 000 Franken alimentiert. Ausserdem hat der Regierungsrat die Möglichkeit, Ertragsüberschüsse aus der Jahresrechnung als zusätzliche Einlage für den Energiefonds zu verwenden.
Die Folgefinanzierung des Energiefonds (ausgerichtet auf die Energieplanung 2035, die im Dezember 2021 vorliegen soll) wird den Kanton bis 2035 etwa 19,22 Millionen Franken kosten. Gleichzeitig dürfte dem Kanton ein etwa doppelt so hoher Betrag aus Bundesmitteln (CO2-Abgabe, Klimafonds) zur Verfügung stehen. Die Fördergelder werden Privaten, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften im Kanton Glarus sowie dem lokalen Gewerbe zugutekommen.
Die verstärkte Nutzung einheimischer erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden wirken sich positiv auf die Wirtschaftsentwicklung im Kanton Glarus aus. Jeder Förderfranken löst ein Mehrfaches an Investitionsvolumen und damit an Aufträgen für Fachfirmen aus. Für das Gewerbe und die Industrie ergeben sich zusätzliche Innovationsimpulse. Gleichzeitig verringert sich die Abhängigkeit der Energiezufuhr aus dem Ausland. Dies führt zu einer besseren Versorgungssicherheit im Kanton Glarus.
Abschreibung politischer Vorstösse
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der entsprechenden Änderung des Energiegesetzes zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen und folgende Vorstösse im Rahmen der Beratungen als erledigt abzuschreiben:
- Motion der BDP/GLP-Fraktion «Anpassung Energiegesetz»
- Postulat der BDP/GLP-Fraktion «Erweiterung des kantonalen Energieförderprogrammes»
- Postulat der BDP/GLP-Fraktion «Mehr Solarstrom im Winter»