Mehr Ordnungsbussen, weniger Strafverfahren

Regierungsratssitzung 18. Februar 2020 • Statt ein aufwendiges Strafverfahren mit Verzeigung an die Staatsanwaltschaft einzuleiten, wird bei Übertretungen im Bagatellbereich künftig eine Ordnungsbusse ausgesprochen.



Medienmitteilung des Regierungsrates (zvg)
Medienmitteilung des Regierungsrates (zvg)

Am 1. Januar 2020 ist das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz des Bundes in Kraft getreten. Bis dahin wurden nur Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes und bestimmte Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes in einem vereinfachten Verfahren (Ordnungsbussenverfahren) geahndet. Neu gilt dies auch für geringfügige Übertretungen im Anwendungsbereich von 17 Bundesgesetzen. Dazu wurden die Ordnungsbussenliste angepasst, einzelne Übertretungshandlungen konkretisiert und die Ordnungsbussentarife festgesetzt.

Weil das neue Ordnungsbussenverfahren auch bei Übertretungen zur Anwendung gelangt, die nicht primär durch die Polizei, sondern von anderen staatlichen Organen festgestellt werden, sieht das neue Bundesrecht vor, dass neben der Polizei auch weitere Organe zur Erhebung von Ordnungsbussen berechtigt sind.

Anpassungen im Kanton Glarus

In einer Verordnung zur Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes hat der Regierungsrat nun festgelegt, welche kantonalen Organe - neben der Polizei – in welchen Fällen Bussen aussprechen dürfen: Ordnungsbussen in den Bereichen Migration und Asyl, unlauterer Wettbewerb, Gewerbe der Reisenden, Umweltschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz sowie Jagd und Fischerei können neu nicht nur von der Kantonspolizei, sondern auch von anderen Organen erhoben werden, wenn ein Fehlverhalten direkt vor Ort festgestellt wird. Aufgehoben wird zudem die Uniformpflicht für Kantonspolizisten, es genügt das Vorweisen eines Ausweises.

Im Weitern wurden in der schon bestehenden Verordnung zu den kantonalen Ordnungsbussen kleinere Anpassungen an die Bundesvorschriften vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit wurde unter anderem die vom Landrat als Postulat überwiesene Motion Vuichard zum Littering-Verbot umgesetzt, die höhere Bussen für das Littering fordert. 

Geringe finanzielle Auswirkungen

Die Erweiterung im Ordnungsbussenverfahren wird nach regierungsrätlicher Einschätzung nicht zu spürbaren Mehreinnahmen führen. Es wird davon ausgegangen, dass nach wie vor im Strassenverkehr die meisten Ordnungsbussen ausgestellt werden.

Hingegen werden Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden entlastet. Bagatellfälle müssen nicht mehr in einem aufwendigen Verfahren bearbeitet werden, sondern können mit einer Ordnungsbusse erledigt werden. Dies dürfte zu finanziellen Einsparungen bei den Ressourcen der ordentlichen Strafverfolgungsbehörden führen.

Bussen statt Verfahren für Bagatellen

Das neue Ordnungsbussengesetz des Bundes übernimmt grundsätzlich das bisherige Verfahren für Ordnungsbussen im Strassenverkehr und regelt das Verfahren. Die beschuldigte Person hat die Möglichkeit, die Ordnungsbusse sofort oder innert einer Bedenkfrist von 30 Tagen zu bezahlen. Bezahlt sie sofort, wird eine Quittung ohne ihren Namen ausgestellt. Bezahlt sie nicht sofort, so erhält die beschuldigte Person ein Bedenkfristformular und einen Einzahlungsschein. Erst wenn die Ordnungsbusse nicht bezahlt worden ist oder die beschuldigte Person das Ordnungsbussenverfahren ausdrücklich ablehnt, wird das ordentliche Strafverfahren eingeleitet.