Mehr Verantwortung und Demokratie


Die Schweiz lebt die direkte Demokratie in der heutigen Form seit der Einführung der Volksinitiative im 19. Jahrhundert. Nicht das Parlament oder die Regierung bestimmen über das Schicksal der Nation, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Mit dem gleichen Prinzip wurde auch die Armee aufgebaut. Man betraute die mündigen Bürger (später natürlich auch die Bürgerinnen) damit das Land zu verteidigen. Die Waffen wurden dabei nicht der Regierung, sondern dem Volk in die Hände gegeben und dies aus gutem Grund: So konnten die direktdemokratischen Rechte nicht nur gegen äussere Feinde, sondern auch gegen mögliche Diktaturen notfalls mittels Waffengewalt gesichert werden. Die Bewaffnung des Volkes war eine Garantie für die Demokratie. Das gilt auch heute noch. Trotzdem kann und darf nicht jede Person mit der Verantwortung einer Waffe umgehen. Doch wer bekommt vom Bund überhaupt eine Waffe? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Als Angehörige/-r der Armee erhält man seine persönliche Waffe in der RS. Zuvor wird in der Rekrutierung abgeklärt, ob eine Person überhaupt geeignet ist, mit der Verantwortung einer Waffe umzugehen. Nach geleistetem Dienst muss die Waffe wieder abgegeben werden. Will man die Waffe trotzdem behalten, muss man mindestens dreimal das Feldschiessen absolviert haben und man benötigt dafür einen Waffenerwerbsschein, welchen man nur mit einwandfreiem Leumund erhält. Diese Regelung ist bewusst auf aktive Schützinnen und Schützen ausgelegt, welche schon längst den verantwortungsvollen und sportlichen Umgang mit einer Waffe beweisen. Statt den Teufel an die Wand zu malen, vertrauen Sie dem bewaffneten Volk, das stets eine Garantie für unsere direktdemokratischen Rechte war und den Schützenvereinen, die nicht nur der Folklore dienen, sondern ein aktives und sportliches Vereinsleben bieten.