Meiste Bienenvergiftungen im April und Mai

Obst- und Rapskulturen bieten Bienenvölkern im April und Mai grossflächig reichlich Nahrung an. Um die wertvollen Bestäuber vor einer Exposition zu schützen, gilt es die Anwendungsauflagen (SPe8-Satz) für bienengefährliche Insektizide strikte einzuhalten.



Biene auf Apfelblüte (© apiservice © apiservice)
Biene auf Apfelblüte (© apiservice © apiservice)

Im Jahr 2019 sind beim Bienengesundheitsdienst (BGD) insgesamt 16 Vergiftungsverdachtsmeldungen eingegangen. Davon wurden durch Laboranalysen fünf akute Bienenvergiftungen bestätigt. Verursacht wurden sie durch die Insektizide Chlorpyrifos, Chlorpyrifosmethyl und Spinetoram sowie durch ein mit Fipronil kontaminiertes Pflanzenschutzmittel. 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Verwendung der Pflanzenschutzmittel mit den Inhaltsstoffen Chlorpyrifos und Chlorpyrifosmethyl verboten. Sie dürfen ab dem 1. Juli 2020 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden. Der Bienengesundheitsdienst appelliert an alle Anwender, diese sowie selbstverständlich auch alle anderen für Bienen gefährlichen Pestizide äusserst vorsichtig einzusetzen und unbedingt die geltenden Auflagen einzuhalten. Fehlanwendungen von Produkten mit Chlorpyrifos- und Chlorpyrifosmethyl haben in den letzten sieben Jahren in der Schweiz zu 15 nachgewiesenen Vergiftungsfällen geführt. 

«Landwirtinnen und Landwirte leisten mit einer guten landwirtschaftlichen Praxis und der Einhaltung von Anwendungsvorschriften beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bienen», bestätigt Marianne Tschuy vom Bienengesundheitsdienst und ergänzt: «Dazu gehört auch das Mähen oder Mulchen blühender Einsaaten und Unkräuter sowie die Beachtung der Blütenstadien.» Der BGD empfiehlt zudem, auf Pestizide möglichst zu verzichten. Lässt sich ein Einsatz nicht vermeiden, sollten die Produkte nur nach dem Bienenflug am Abend (nach Sonnenuntergang) angewandt werden. 

Letztes Jahr verursachte ausserdem ein mit dem für Bienen hochgiftigen Wirkstoff Fipronil kontaminiertes Insektizid (Pirimicarb 50 WG, Charge 2016-1211) eine akute Vergiftung. Nach Abschluss der notwendigen Untersuchungen wurde die Charge unverzüglich vom Markt genommen. 

  1. Informationen zu den Vergiftungen finden Sie im Bericht Bienenvergiftungen 2019: Ü www.bienen.ch/themen/bienengesundheit/bienenvergiftungen.html.