Meldepflicht von Waffen und Waffenbestandteilen

Mit der Einführung der Schengen Richtlinien und der nationalen Revision des Waffengesetzes sind am 12.12.2008 wesentliche Änderungen in Kraft getreten, welche viele Bürger betreffen. Die wichtigste ist, dass Waffen oder Waffenbestandteile, welche bisher bei der Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheit, noch nicht registriert sind, bis zum 12.12.2009, dort mit einem Formular nachregistriert werden müssen.



Meldepflichtige Waffen können mit einem Formular der Kantonspolizei Glarus
Meldepflichtige Waffen können mit einem Formular der Kantonspolizei Glarus

Betroffen davon sind beispielsweise Gewehre (Infanteriegewehr G 11, Karabiner 11 und 31), Kaninchentöter, einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre und Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern, sowie Handrepetiergewehre, welche jemand von Familienangehörigen oder privat von einer Drittperson erhalten hat (Erbschaft, Schenkung, Kauf etc.). Wurden solche Waffen in einem Waffengeschäft persönlich erworben, oder wurden sie von der Militärverwaltung zum persönlichen Eigentum abgegeben, sind sie nicht meldepflichtig.

Wer solche Waffen besitzt, diese jedoch nicht registrieren lassen will, hat die Möglichkeit, diese bei der Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheit, abzugeben (Tel. 055/645’66’66). Der Fachdienst Sicherheit steht Ihnen bei Unklarheiten und Fragen zur Meldepflicht von Waffen gerne zur Verfügung.

Weitere Neuerungen sind:

· Ein Waffenerwerbschein ist auch beim Erwerb unter Privaten notwendig, analog den Bestimmungen des gewerblichen Handels.

· Wenn Waffenhändler oder Private eine Waffe verkaufen, ist für im Kanton Glarus ansässige Personen eine Kopie des schriftlichen Vertrages innerhalb von 30 Tagen der Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheit zuzustellen.

· Ausländer, welche in der Schweiz (nach Art. 7a Waffengesetz) keine Waffen, Munition etc. erwerben dürfen, müssen den bereits bestehenden Besitz von Waffen innerhalb von 2 Monaten bei der Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheit, registrieren lassen.

· Für Bürger aus Serbien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien besteht ein generelles Waffenbesitz- und Schiessverbot.

Meldepflichtige Waffen können mit einem Formular der Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheit, gemeldet werden. Weitere Informationen sind unter der Homepage des Kantons Glarus (www.gl.ch/Departement Sicherheit und Justiz/Kantonspolizei/Waffen-Sprengstoffe) erhältlich. Dort findet man auch die erforderlichen Formulare.