Der Antrag beruht einerseits aus Respekt vor dem Landsgemeinde-Entscheid 2006, andererseits aus grundsätzlichen, den föderalen Staatsaufbau betreffenden Gründen. Der Antrag soll als separates Traktandum der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 25. Nov. 2007 vorgelegt werden.
Folgende Gründe sprechen gegen den Memorialsantrag:
Widerspruch zur gewachsenen föderalen Struktur unseres Kantons
Der Antrag lässt auch in der Begründung offen, wie die Gemeinde-Ebene ausgestaltet werden soll, wenn der Kanton gemäss seinem Vorschlag nur noch eine einzige Gemeinde bildet. Der Memorialsantrag führte zu einer wesentlichen Veränderung des Staatsaufbaus. Zwar bliebe die Gemeinde als Staatsebene grundsätzlich bestehen, doch entfiele das föderalistische Element vollständig, weil das Kantonsgebiet nicht mehr in mehrere Gemeindegebiete aufgeteilt wäre. Der föderale Wettbewerb zwischen den drei neuen Gemeinden ginge verloren. Die Konkurrenz unter den drei Gemeinden fördert die Qualität, spornt an und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit insgesamt. Der angestrebte Zweck der Reform der Gemeindestrukturen würde verändert; es ginge nicht mehr um die Stärkung der Gemeinden und die Sicherung von deren Überlebens- und Entwicklungsfähigkeit.
Das Dreier-Modell stärkt die Gemeinde-Ebene. Die drei Gemeinden schaffen ein inneres Gleichgewicht. Kein Dorf wird über eine Stimmenmehrheit verfügen. Das Grössenverhältnis gegenüber dem Kanton stimmt. Das Dreier-Modell nimmt Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen mit der Unterteilung in Unterland, Mittelland und Hinterland; dies war ein wesentlicher Grund für den Durchbruch dieses Modells an der Landsgemeinde. Die Mehrheit war der Ansicht, dass die drei neuen Gemeinden die heutige regionale Identität aufnehmen und weiterführen können. Das Einer-Modell würde darauf keine Rücksicht mehr nehmen.
Die drei demokratisch gut abgestützten neuen Gemeinden sind so stark und autonom, dass sie – ohne einmischende Zuschüsse – ihre Aufgaben autonom, eigenständig und auf ihre Gegebenheiten angepasst erfüllen können. Individuelle Lösungen entfielen jedoch beim Einer-Modell, das einheitliche Lösungen bedingte. Auch könnte eine Minderheit – z.B. das Hinterland – durch die übrigen bevölkerungsstärkeren Regionen majorisiert werden und selbst deren berechtigte Anliegen unberücksichtigt bleiben. Das Aufnehmen- und Umsetzen-Können regionaler Interessen – eine der Stärken des Dreier-Modells – entfiele.
Keine weitere Stärkung der Gemeindeautonomie
Die Forderung des Antragstellers, es seien die Gemeindestrukturen effizienter zu gestalten, erfüllt das von der Landsgemeinde beschlossene und in Bearbeitung befindliche Dreier-Modell besser als das Einer-Modell. Es bringt einen effizienteren Service Public als es eine Einheitslösung vermöchte. Einige Aufgaben können in den Gemeinden besser gelöst werden. Bestünde aber nur noch eine Gemeinde, wäre sie zentral zu leiten. Statt dreier massgeschneiderter Lösungen gäbe es eine einheitliche Regelung. Von der Einwohnerzahl her wäre diese Zentralisierung möglich, fraglich aber, ob sie vor allem in den Bereichen Alpen und Forst auf der Fläche von 685 km2 effizienter und Erfolg versprechender wäre. Regionale Verwurzelung, Einflussnahme und Mitbestimmung gingen sicher in stärkerem Masse verloren. Die Bildung von nur noch einer Gemeinde brächte eine Zentralisierung. Die Folgen sind: Konzentration auf wenige Standorte, grosse Verwaltungen, Abbau von Föderalismus, schwindende direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeit, Verlust der Vorteile einer starken Gemeindeorganisation. Zudem wären dezentrale Stützpunkte mit eigenen Führungen in einigen Bereichen unumgänglich. – Hingegen wären, wie der Antragsteller richtig ausführt, das Wegfallen des Finanzausgleichs und die Vereinfachung des Bürgerrechts vorteilhaft. Gesamthaft aber würde sich vom Dreier- zum Einer-Modell gegenüber dem Sprung vom 25-er- zum Dreier-Modell nur noch ein unbedeutender Effizienzgewinn ergeben.
Ein Gebiet – zwei Strukturen: wenig sinnvoll
Beim Memorialsantrag bleibt offen, ob für die „eine Gemeinde“ die Gemeindeebene voll auszugestalten wäre oder ob Vereinigungen mit der Kantonsebene anzustreben wären. Eine Gemeinde müsste zumindest über einen eigenen Gemeinderat mit Verwaltung verfügen. Zwei unterschiedliche, aber flächengleiche Staatsebenen wären kaum sinnvoll. Das Einer-Modell schaffte die Gemeinden faktisch ab – vor allem wenn die Sparpotenziale voll genutzt werden wollten. Das Neben- bzw. Übereinander zweier Gemeinwesen wäre für die Stimmberechtigten schwer verständlich. Auch wäre zu klären, welche Aufgaben welches Gemeinwesen im gleichen Staatsgebiet und für die gleichen Kantonseinwohner zu erfüllen hätte. Das Dreier-Modell stärkt demgegenüber die Gemeinde-Ebene und schafft ein inneres Gleichgewicht. Das Einer-Modell wäre wohl nur dann sinnvoll, wenn Kanton und Gemeinden verschmolzen würden, es nur noch eine Exekutivbehörde und nur eine Verwaltung gäbe, die Stimmberechtigten über alle Geschäfte an der Landsgemeinde entschieden, der Landrat einzige Legislative wäre. Dies höbe aber die Gemeinde-Ebene faktisch auf; der Memorialsantrag verlangt aber ausdrücklich die Bildung einer Gemeinde. Dies liefe der geschilderten Art der Stärkung der Gemeinde zuwider.
Rechtliches
Der Landrat kann der Landsgemeinde die allgemeine Anregung zur Ablehnung beantragen. Dazu bedarf es noch keiner konkretisierten Vorlage. Ein Entwurf wäre erst auszuarbeiten, wenn die Landsgemeinde – entgegen dem landrätlichen Ablehnungsantrag – der Anregung zustimmte. Für einen definitiven Entscheid wäre jedoch ein konkretes Projekt unerlässlich und die nochmalige Anhörung der Gemeinden notwendig. Dem wird Rechnung getragen, indem nur die Grundsatzfrage zur Diskussion steht. Die Behandlung des Memorialsantrags ist möglich, weil er denselben Gegenstand betrifft wie das Begehren für die ausserordentliche Landsgemeinde, also in seinem sachlichen Zusammenhang dazu steht. Bei der Bildung einer einzigen Gemeinde geht es ebenfalls um die Frage der Anzahl Gemeinden.