Memorialsantrag fordert gemeindeübergreifende Kinderkrippen-Finanzierung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag «Gemeindeübergreifende Krippenfinanzierung» für zulässig zu erklären.



(Bild: iStock)
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Der Memorialsantrag von Jacques Marti aus Diesbach fordert eine Überarbeitung des Bildungsgesetzes mit dem Ziel, die Gemeinden zu verpflichten, Krippen, Horte und andere Tagesstrukturangebote in den jeweils anderen Glarner Gemeinden zu subventionieren.

Als Präsident der Kinderkrippe Glarus müsse Marti immer wieder Eltern aus den anderen Gemeinden abweisen, weil diese nicht in der Lage seien, ohne Subventionierung einen Krippenplatz zu finanzieren. 

Es sei unverständlich, dass die Gemeinden in den letzten zehn Jahren seit der Gemeindefusion keinen Konsens zu diesem Thema gefunden haben. Dabei würde eben diese gemeindeübergreifende Finanzierung vielen Eltern helfen und den Kanton Glarus in diesem Bereich attraktiver machen.

Es mache durchaus Sinn, die Kinder am eigenen Arbeitsort in die Krippe zu bringen und dabei auf die Subventionierung durch die Wohngemeinde zählen können. Schliesslich profitiere auch die Gemeinde von diesem Mehrwert, sei es durch höhere Steuereinnahmen oder auch durch die Steigerung der Lebensqualität.

Der Regierungsrat hat den Memorialsantrag bezüglich rechtlicher Zulässigkeit geprüft. Er beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für rechtlich zulässig zu erklären und über dessen Erheblichkeit zu befinden.