Memorialsantrag «Für attraktivere Velorouten» soll als zulässig erklärt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Memorialsantrag der Grünliberalen Partei zur finanziellen Förderung von Velorouten im Alltagsverkehr als zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.



Velowege wie hier entlang des Walensees sollen durch einen Teil der Verkehrssteuern finanziell gefördert werden •( Foto: DBU)
Velowege wie hier entlang des Walensees sollen durch einen Teil der Verkehrssteuern finanziell gefördert werden •( Foto: DBU)

Der von Landrätin Nadine Landolt Rüegg und Mitunterzeichnenden im Namen der Grünliberalen Partei des Kantons Glarus eingereichte Memorialsantrag «Für attraktive Velorouten» verlangt eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr. Um die Mobilitätsförderung besser ausrichten zu können, sollen mindestens 10 Prozent der Verkehrssteuern für die finanzielle Förderung von Velorouten im Alltagsverkehr eingesetzt werden.

Die Stellungnahme des Regierungsrates beschränkt sich auf die rechtliche Zulässigkeit. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass der eingereichte Memorialsantrag den Anforderungen entspricht. Er beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für rechtlich zulässig zu erklären. Der Beschluss, ob ein rechtlich zulässiger Memorialsantrag erheblich erklärt wird, obliegt ausschliesslich dem Landrat.

Der Memorialsantrag und der Antrag an den Landrat sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.