Der am 17. Juli 2018 von zwei Stimmberechtigten namens der CVP eingereichte Memorialsantrag will den Regierungs- und Landrat beauftragen, der Landsgemeinde eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes zu unterbreiten. Die Maximalabzüge für Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und die nicht obligatorische Unfallversicherung sowie für Zinsen von Sparkapitalien der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen sollen erhöht werden. Zudem sei der Selbstbehalt von gegenwärtig drei Prozent der Nettoeinkünfte zu senken, sodass selbstbezahlte Krankheits- und Unfallkosten stärker in Abzug gebracht werden können. Die Anpassungen sollen für Kantons- wie Gemeindesteuern vorgenommen werden.
Die rechtliche Prüfung ergab, dass der als allgemeine Anregung eingereichte Memorialsantrag den Anforderungen von Verfassung und Gesetz entspricht und Bundesrecht nicht verletzt. Er ist daher für rechtlich zulässig zu erklären. Zudem hat der Landrat über die Erheblichkeit zu befinden.