Memorialsantrag für Redezeitbeschränkung an der Landsgemeinde eingereicht

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von einem Memorialsantrag. Dieser bezweckt die Einführung einer Redezeitbeschränkung an der Landsgemeinde.



Ein Memorialsantrag fordert, dass die Redezeit an der Landsgemeinde auf drei Minuten beschränkt wird • (Foto: Keystone-SDA)
Ein Memorialsantrag fordert, dass die Redezeit an der Landsgemeinde auf drei Minuten beschränkt wird • (Foto: Keystone-SDA)

Thomas Vögeli, Oberurnen, stellt den Memorialsantrag, die Redezeit an der Landsgemeinde sei auf drei Minuten zu begrenzen. Damit solle die Diskussionsleitung des Landammanns gestärkt und die Landsgemeinde effizienter gestaltet werden, ohne dass sie an Qualität verliere. Ein Qualitätsverlust sei deshalb nicht zu befürchten, weil man sich als Rednerin oder Redner auf das Wesentliche konzentrieren müsse.

Der Regierungsrat wird dem Landrat innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Memorialsantrags unterbreiten. Der Landrat entscheidet im Anschluss über die rechtliche Zulässigkeit sowie die Erheblichkeit. Der Memorialsantrag ist in der Datenbank des Landrates publiziert.