Bereits als erstes Traktandum musste der Rat über die Erheblichkeit dieses Memorialsantrages entscheiden, nachdem der Regierungsrat an seiner letzten Sitzung den Antrag als rechtlich zulässig erklärte.
Rechtliche Zulässigkeit bejaht
Als erster Redner sprach sich Landrat Hans-Peter Spälti, Netstal, im Namen der SP-Fraktion dafür aus, dass der Antrag bereits an der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 25. November behandelt werde. Namens der CVP votierte Fredo Landolt gegen eine Erheblichkeit, denn die Partei stehe voll hinter dem Entscheid der Landsgemeinde 2006 für drei Einheitsgemeinden. An der Landsgemeinde 2008 sollte nicht noch einmal über die Zahl der Gemeinden im Kanton entschieden werden. Anderseits könnte an der ausserordentlichen Landsgemeinde natürlich auch ein Vorschlag für nur eine Gemeinde aus der Bevölkerung kommen. Regierungsrätin Marianne Dürst führte aus, dass wenn der Antrag nicht erheblich erklärt werde, würde er in den „Beiwagen“ der Landsgemeinde 2008 geladen. Sollte er erheblich erklärt werden, würde die Regierung die Frage für die kommende, ordentliche Landsgemeinde prüfen. Es wäre der Regierung beim momentanen starken zeitlichen Engagement nicht möglich, sofort eine taugliche Vorlage auszuarbeiten. Sie betonte in diesem Zusammenhang deutlich, dass der Regierungsrat klar für die Lösung drei Gemeinden stehe. Einen Vorschlag für nur eine Gemeinde würde er auf jeden Fall ablehnen.
Äusserst knappe Entscheidung
Gegen die Erheblichkeit sprach sich dann im Namen der SVP-Fraktion auch Marianne Lienhard, Elm. aus, denn der ausserordentlichen Landsgemeinde müsse eine klare Alternative unterbreitet werden. Dagegen vermutete Rolf Hürlimann, Schwanden, dass ein sogenannter „Killerantrag“ auf eine einzige Gemeinde an der ausserordentlichen Landsgemeinde mit grösster Wahrscheinlichkeit gestellt werden könnte. Darauf müssen wir vorbereitet sein, damit wir nicht 2006 von einem unvorhergesehenen Antrag überrascht werden. Nach seiner Meinung gibt es heute bereist viele in der Bevölkerung, welche für eine einzige Gemeinde sind. Abschliessend erklärte der Rat den Memorialsantrag mit zwölf Stimmen – zehn wären im Minimum nötig gewesen – äusserste knapp als erheblich.
Glarner Standesinitiative für Ausbildungsabzüge
Der Landrat macht, gestützt auf Artikel 169 der Bundesverfassung, von der Möglichkeit Gebrauch, eine Standesinitiative einzureichen. Damit wird der Bundesversammlung beantragt, die Voraussetzung zu schaffen, damit für die Ausbildungskosten ein konkreter Beitrag vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Regierung und Landrat unterstützen damit eine Motion der CVP die verlangt, dass nach der Ablehnung des Steuerpaketes durch das Schweizer Stimmvolk im Jahre 2004 die verpassten Entlastungen für Familien bestmöglichst kompensiert werden.
Verständnis für die Hausärzte
In den ländlichen Gegenden wird es immer problematischer Hausarztpraxen neu zu besetzen, da die Attraktivität des Hausarztes leider immer mehr nachlässt. Im „Projekt Praxisassistenz“ ging es um Ausbildungsbeiträge von künftigen Hausärzten, die sich in einer bestehenden Praxis weiterbilden und deren Einkommen unter denen der Assistenzärzte im Spital liegt. Der Kanton beabsichtig nun jährlich 46.800 Franken für Lohnverbesserungen zur Verfügung zu stellen; für die nächsten fünf Jahre insgesamt 234.000 Franken. Zur Finanzierung sieht der Antrag vor, dass 75 Prozent vom Kanton und 25 Prozent durch die Lehrpraxis übernommen werden. Den Antrag von Landrat Peter Rothlin auf je 50 Prozent lehnte der Rat deutlich ab. Der Rat stimmte dem Antrag der Regierung mit grossem Mehr zu.