Memorialsantrag kostenlose Nutzung der Braunwaldbahn

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat den Memorialsantrag «Nutzung der Standseilbahn von Linthal nach Braunwald als einzige Verbindung für jedermann kostenlos» als rechtlich zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.



Der Regierungsrat hat der Memorialsantrag «Nutzung der Standseilbahn von Linthal nach Braunwald als einzige Verbindung für jedermann kostenlos» als rechtlich zulässig erklärt. (Bild: ehuber)
Der Regierungsrat hat der Memorialsantrag «Nutzung der Standseilbahn von Linthal nach Braunwald als einzige Verbindung für jedermann kostenlos» als rechtlich zulässig erklärt. (Bild: ehuber)

Anfang Oktober reichten fünf Stimmberechtigte folgenden Memorialsantrag ein:

«Die Nutzung der Standseilbahn von Linthal nach Braunwald als einzige Verbindung zwischen dem Tal und dem Ortsteil Braunwald ist für jedermann kostenlos. Die Standseilbahn Verbindung Linthal–Braunwald wird im kantonalen Strassengesetz vollumfänglich als Kantonsstrasse bezeichnet. Dies betrifft auch deren Finanzierung.»


Der als allgemeine Anregung formulierte Antrag beinhaltet zwei Forderungen: kostenlose Benutzung der Braunwald-Standseilbahn für jedermann und Gleichstellung der Bahnverbindung Linthal–Braunwald mit einer Kantonsstrasse, d.h. vollumfängliche Finanzierung der Investitionen durch den Kanton, soweit dies nicht der Bund übernimmt. Der Memorialsantrag ist nach Auffassung des Regierungsrates rechtlich zulässig. Schliesst sich der Landrat dem an und erklärt er ihn für erheblich, hat er ihn gemäss Artikel 59 der Kantonsverfassung spätestens der übernächsten Landsgemeinde zu unterbreiten.