Memorialsantrag: Landsgemeinde soll über die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus entscheiden

Der Regierungsrat nimmt den Memorialsantrag zur «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» zur Kenntnis. Die Grünliberale Partei fordert darin, dass die Landsgemeinde ein Wohnbauförderungsgesetz verabschiedet.



Der gemeinnützige Wohnungsbau soll im Kanton Glarus per Gesetz gefördert werden. Dies fordert ein Memorialsantrag der GLP • (Foto: Keystone-SDA)
Der gemeinnützige Wohnungsbau soll im Kanton Glarus per Gesetz gefördert werden. Dies fordert ein Memorialsantrag der GLP • (Foto: Keystone-SDA)

Landrat Franz Landolt und Mitunterzeichnende haben im Namen der Grünliberalen Partei des Kantons Glarus den Memorialsantrag «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» eingereicht. Die Initianten sehen Handlungsbedarf in diesem Bereich im Kanton Glarus, weil bezahlbarer und qualitativ guter Wohnraum immer schwieriger zu finden sei. Innert vier Jahren soll der Kanton Glarus der Landsgemeinde ein Wohnbauförderungsgesetz vorlegen.  

Der Regierungsrat wird dem Landrat innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Memorialsantrags unterbreiten. Der Landrat entscheidet im Anschluss über die rechtliche Zulässigkeit sowie die Erheblichkeit. Der Memorialsantrag ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.