Memorialsantrag Runsen: Regierungsrat schlägt Gesetzesanpassung vor

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern» zuhanden der Landsgemeinde zur Ablehnung zu empfehlen. Mit derselben Vorlage sollen Anpassungen im Gesetz vorgenommen werden.



Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern» (zvg)
Memorialsantrag «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern» (zvg)

Die Runsenkorporation Rüti möchte, dass Runsenkorporationen ihre Mitglieder in einem einfachen Verfahren, beispielsweise mit einheitlichen Beiträgen und nicht mehr nach Schadenpotenzial differenziert, belasten dürfen. Konkret sollen Korporationen mit Runsen ohne übermässiges Schadenpotenzial und überlappenden Gefährdungsperimetern eine Veranlagung mit einheitlichen Perimeterbeiträgen durchführen können.

Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Dessen Umsetzung lässt sich nicht mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbaren. Gleichzeitig sollen verschiedene Anpassungen im Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Kanton Glarus verankert werden. Damit soll die Rechtswirklichkeit nachvollzogen werden; am geltenden Recht ändern sie nichts.

Vernehmlassungsantworten: Keine Vereinfachungen

Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich gleichgültig bis positiv zur Vorlage. Kritisiert wurde, dass die Gesetzesänderungen nichts zur Vereinfachung des Hochwasserschutzes beitragen können.

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen haben keine finanziellen und auch keine personellen Auswirkungen.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Landsgemeinde die folgenden Anträge zu stellen:

  • der Memorialsantrag der Runsenkorporation Rüti «Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern» sei abzulehnen,
  • den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sei zuzustimmen.

Sämtliche Unterlagen zum Memorialsantrag sind abrufbar in der Geschäftsdatenbank des Landrates.