Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal» soll für zulässig erklärt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Zulässigerklärung des Memorialantrags «Slow Sunday im Klöntal». In Form einer allgemeinen Anregung sieht der Antrag vor, an mindestens acht Sonntagen das Klöntal von Motorfahrzeugen freizuhalten.



An ein paar Sommersonntagen soll das Klöntal ohne Motorfahrzeuge zur Ruhe kommen (• Foto: Südostschweiz)
An ein paar Sommersonntagen soll das Klöntal ohne Motorfahrzeuge zur Ruhe kommen (• Foto: Südostschweiz)

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal» der Jungen Grünen und der Grünen des Kantons Glarus für zulässig zu erklären. Der Antrag in Form einer allgemeinen Anregung will Regierungsrat und Landrat beauftragen, der Landsgemeinde gesetzliche Grundlagen mit wirksamen Massnahmen zu unterbreiten, um das Klöntal an mindestens acht Sonntagen im Jahr (v. a. im Sommer) vom motorisierten Individualverkehr freizuhalten. Dies soll von morgens bis abends in beide Fahrtrichtungen gelten. Ausnahmen sind möglich. Mit den gesetzlichen Grundlagen soll der Kanton verstärkt dazu beitragen, dass das Klöntal langfristig attraktiv bleibt.

Der Regierungsrat kommt nach seiner Prüfung zum Ergebnis, dass der Memorialsantrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, um für zulässig erklärt zu werden. Er betrifft einen Gegenstand, der in die Zuständigkeit der Landsgemeinde fällt und die Voraussetzungen bezüglich Einheit der Form und Einheit der Materie erfüllt. Er ist ausserdem durchführbar und beachtet das übergeordnete Recht. Gemäss Bundesrechtsprechung haben die Kantone zwar keine Kompetenz, generelle Sonntagsfahrverbote anzuordnen, die für ihr gesamtes Hoheitsgebiet gelten. Aber sie dürfen für bestimmte Strassen zeitlich begrenzte Fahrverbote erlassen.

Der Regierungsrat beantragt aus diesen Gründen dem Landrat, den Memorialsantrag für zulässig zu erklären und über dessen Erheblichkeit zu befinden.