Memorialsantrag zu Krankenkassenprämien geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat hält den Memorialsantrag «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug» der SP des Kantons Glarus für nicht zielführend und empfiehlt ihn zur Ablehnung. Die Vorlage geht in die Vernehmlassung.



Medienmitteilung Regierungsratsitzung (Foto: Christian Beutler / Keystone)
Medienmitteilung Regierungsratsitzung (Foto: Christian Beutler / Keystone)

Die SP des Kantons Glarus reichte im März 2019 den Memorialsantrag «10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien sind genug» ein. Die effektive Belastung durch die Krankenkassenprämien solle maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes betragen. Der Regierungsrat erachtet den Antrag als nicht zielführend und lehnt ihn deshalb ab. Er gibt das Geschäft in die Vernehmlassung. 

Bei medizinischen Dienstleistungen ansetzen

Die steigenden Krankenkassenprämien sind für einen grossen Teil der Bevölkerung ein Problem. Die Belastung steigt, da die Gesundheitskosten schneller wachsen als die Einkommen. Grund dafür sind u. a. die medizinischen Dienstleistungen, welche durch die Bevölkerung laufend mehr in Anspruch genommen werden. Eine wirkungsvolle Politik müsste hier ansetzen. Die Kosten im Gesundheitswesen sind das Übel und nicht die Prämienverbilligung (IPV).

Prämienverbilligung ist effektiv

Die Prämienverbilligung funktioniert im Kanton Glarus. Sie zeigt deutliche Umverteilungswirkungen zugunsten der ärmeren Haushalte. Reiche Haushalte tragen aufgrund der progressiven Steuern einen bedeutenden Teil der Ausgabenlast bei der obligatorischen Krankenversicherung. Die Wirksamkeit der glarnerischen Prämienverbilligung bestätigt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seinen Analysen. Die Prämienbelastung in der Schweiz für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen als Zielgruppe beträgt im Durchschnitt 14 Prozent des verfügbaren Einkommens, im Kanton Glarus ist dieser Wert mit 12 Prozent deutlich tiefer.

Der Kanton Glarus ist einer von sieben Kantonen mit einer starken Reduktion durch die Prämienverbilligung, d. h. sie reduziert die Belastung der Zielgruppe effektiv. Sie kommt denen zugute, die das grösste Armutsrisiko aufweisen: Einelternfamilien, Familien mit Kindern und Rentnerhaushalte. Haushalte mit den tiefsten Einkommen erhalten die anteilsmässig höchste Verbilligung ihrer Krankenversicherungsprämien. Die durchschnittliche Prämienbelastung der Gesamtbevölkerung liegt in der Schweiz und auch im Kanton Glarus unter der Grenze von 10 Prozent. Es besteht daher nach Meinung des Regierungsrates kein Handlungsbedarf.

Hohe Mehrkosten und unerwünschte Umverteilung

Die Umsetzung des Memorialantrags kann gemäss Regierungsrat auf unterschiedliche Weise erfolgen. Sechs Varianten wurden näher geprüft. Sie verursachen Mehrkosten in der Höhe von 2 bis 14 Millionen Franken. Je nach Variante könnte bis zur Hälfte der Kantonsbevölkerung einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Der Memorialsantrag macht keine Aussagen, wie diese zusätzlichen Kosten zu finanzieren sind. Die Kantonsverfassung verlangt jedoch, dass bei der Vorbereitung von Beschlüssen die finanziellen Auswirkungen zu beurteilen sind und die Gegenfinanzierung sicherzustellen ist. Der Mehraufwand müsste über Steuererhöhungen oder Sparmassnahmen finanziert werden. Beides würde vor allem die ärmeren Haushalte stark treffen. Aufgrund der ausgeglichenen Einkommensverteilung und einem geringen Anteil der sehr hohen Einkommen im Kanton käme es zu einer Umverteilung von den ärmeren Haushalten zum Mittelstand. Das wäre aus sozialpolitischer Sicht kontraproduktiv.

Das aktuelle System ist deshalb zweckmässiger, da derjenige Teil der Bevölkerung profitiert, welcher die Prämienverbilligung am meisten benötigt. Die IPV ist ein soziales Korrektiv zu den Kopfprämien, der Memorialsantrag widerspricht diesem Grundsatz. Die ärmsten Haushalte müssten mit Einbussen rechnen. 

Ausgaben für Prämienverbilligung steigen 

Der Kanton Glarus zeitigt bereits heute erhebliche Ausgaben für die Prämienverbilligung. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine IPV. Die Kosten dafür betragen im Umfang annähernd 20 Millionen Franken. Die Ausgaben werden sich in zehn Jahren von 14 Millionen (2014) auf 26 Millionen Franken (2024) beinahe verdoppeln, selbst wenn der Memorialsantrag abgelehnt wird. Der Grund für die steigenden Ausgaben sind einerseits die erwähnten, steigenden Krankenkassenprämien. Andererseits erhalten mehr Haushalte eine Prämienverbilligung, da der Kanton die Vorgaben der Rechtsprechung sowie des Bundes umsetzen muss. Davon profitieren in erster Linie Haushalte in den mittleren Einkommensschichten sowie Familien mit Kindern. Es erfolgt also ohnehin ein Ausbau der Prämienverbilligung.