Im Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und Landrat beauftragen, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Korporationen mit Runsen ohne übermässiges Schadenspotenzial und mit überlappenden Gefährdungsperimetern bei ihren Mitgliedern eine Veranlagung mit einheitlichen Perimeterbeiträgen durchführen können.
Der Regierungsrat ist nach Prüfung der Zulässigkeit zum Ergebnis gekommen, dass der eingereichte Memorialsantrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Er beantragt dem Landrat, ihn als zulässig zu erklären.