Memorialsantrag zu Runsenkorporationen soll als zulässig erklärt werden

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Memorialsantrag zur Veranlagung von Runsenkorporationsmitgliedern als zulässig zu erklären.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Im Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und Landrat beauftragen, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit Korporationen mit Runsen ohne übermässiges Schadenspotenzial und mit überlappenden Gefährdungsperimetern bei ihren Mitgliedern eine Veranlagung mit einheitlichen Perimeterbeiträgen durchführen können. 

Der Regierungsrat ist nach Prüfung der Zulässigkeit zum Ergebnis gekommen, dass der eingereichte Memorialsantrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Er beantragt dem Landrat, ihn als zulässig zu erklären.