Memorialsantrag zu Wildruhezonen: Kantonales Jagdgesetz soll angepasst werden

Ein Memorialsantrag fordert, dass die Ruhezonen für Wildtiere im Kanton Glarus ungefähr gleich gross sind wie in vergleichbaren Gebieten. Der Regierungsrat verabschiedet nun eine Gesetzesänderung zur Umsetzung des Anliegens. Sie hat eine Überprüfung der Wildzonen zur Folge.



(Bild: Marc Bruxelle/iStock)
(Bild: Marc Bruxelle/iStock)

Peter Straubs Memorialsantrag ging am 18. Januar 2018 ein. Zwei Jahre zuvor hatte der Regierungsrat 32 Wildruhezonen ausgeschieden, 11 davon liegen in Eidgenössischen Jagdbanngebieten. Die Zonen wurden wegen der Zunahme von Trendsportarten wie Schneeschuhlaufen und des Konfliktpotenzials zwischen Freizeitsportlern, Touristen und Wildtieren erlassen. Der Antragsteller schlägt vor, bei der Bestimmung der Grösse der Wildruhezonen Vergleiche mit ähnlichen Regionen heranzuziehen. Dadurch soll der Kanton Glarus nicht übermässig grosse Gebiete schützen und als Lebensraum sowie Tourismusregion attraktiv sein, statt als «Verbotskanton» wahrgenommen zu werden. Vom Anliegen nicht betroffen sind Vogelschutzgebiete oder beispielsweise auch Schongebiete für Murmeltiere.

Breites Interesse an der Vernehmlassung

Am 21. August 2019 hat der Regierungsrat vorgeschlagen, die Forderungen des Antrags umzusetzen und eine entsprechende Änderung des Jagdgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Insgesamt sind 22 Stellungnahmen eingegangen, darunter sechs von politischen Parteien. Vier (BDP, CVP, FDP, SVP) äussern sich zustimmend und zwei (Grüne, SP) ablehnend. Die drei Gemeinden lehnen den Vorstoss und die Vorlage ab. Insgesamt meldeten sich acht Verbände und Vereine zur Vorlage: vier zustimmend, vier ablehnend. Die kantonale Verwaltung (DFG, DBK, DVI) befürwortet die Vorlage. Je eine Privatperson stimmt zu bzw. lehnt ab. Insgesamt befürworten zwölf Vernehmlassungsteilnehmer (55 Prozent) die Stossrichtung, Wildruhezonen zu begrenzen. Zehn Vernehmlassungsteilnehmer (45 Prozent) sind dagegen.

Anpassung des kantonalen Jagdgesetzes

Der Regierungsrat schlägt nun eine Anpassung des kantonalen Jagdgesetzes vor. Wildruhezonen sind ein viel diskutiertes Thema. Sie lenken Freizeitsportler sowie Touristen und schränken gleichzeitig deren Bewegungsfreiheit ein. Bei der Ausdehnung von Wildruhezonen soll die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Diese Verhältnismässigkeit objektivieren neu Vergleiche mit ähnlichen Kantonen und Regionen. Im Vollzug kann es sein, dass der Regierungsrat Wildruhezonen aufheben muss. Zudem werden explizit der Begriff Wildruhezone eingeführt und die Anhörung der Interessenverbände ergänzt. Die Überarbeitung und Aufhebung von Wildruhezonen kosten schätzungsweise 50 000 Franken. Andere wesentliche finanzielle oder personelle Auswirkungen sind aufgrund der vorliegend beantragten Gesetzesanpassung nicht zu erwarten.