Das Sozialhilfegesetz des Kantons Glarus sieht vor, dass für jeden Glarner und jede Glarnerin in Not eine Schlafmöglichkeit zur Verfügung steht. So wird die Voraussetzung geschaffen, damit sich Menschen aus belastenden Situationen wie der Obdachlosigkeit befreien können.
Das Angebot der Notunterkunft richtet sich an obdachlose Frauen, Männer und Familien, die ihren Wohnsitz im Kanton Glarus haben. Sie sind vorübergehend ohne Wohnmöglichkeit (z. B. wegen einer Trennung vom Wohnpartner oder von der Familie, Verlust der Wohnung, Ausweisung aus einer Wohnung oder der Rückkehr von einem ausserkantonalen Aufenthaltsort). Sie sind dringend auf einen Ort angewiesen, an dem sie zur Ruhe kommen können und von dem aus sie ihre künftige soziale Integration angehen können. Dabei werden sie von Sozialarbeitenden unterstützt, um schnellstmöglich wieder ein selbstständiges Leben führen zu können.
Die Notunterkunft mit einfach möblierten Zimmern befindet sich in Netstal. Dort gibt es auch ein sogenanntes Notzimmer, das für wenige Nächte genutzt werden kann. Die Kantonspolizei kann Menschen in Notsituationen ebenfalls an diesem Ort unterbringen.
Aufgrund der Pandemie wird in der Notunterkunft zurzeit nur eine reduzierte Anzahl von Personen untergebracht.
Weitere Informationen zu den Notunterkünften
Auf der Website des Kantons Glarus finden sich weitere Informationen zu den Notunterkünften sowie ein Flyer zum Herunterladen.