Menschen mit Behinderung dürfen wieder Besuche ausserhalb der Einrichtung machen

Regierungsratssitzung 19. Mai • Das im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erlassene Ausflugsverbot für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird aufgehoben. Besuche ausserhalb der Einrichtung und Ausflüge sind wieder möglich. Die COVID-19-Verordnung des Kantons Glarus wird angepasst.



Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: iStock
Medienmitteilung Regierungsrat (Bild: iStock

Gestützt auf das Epidemiengesetz wurde im März ein generelles Besuchs- und Ausflugsverbot für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kanton Glarus verfügt. Damit sollten die besonders gefährdeten Personen geschützt werden. Seit dem 11. Mai 2020 sind Besuche unter Auflagen und Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder möglich.

Situation für Menschen mit Behinderung differenziert neu beurteilt

Auf Gesuch der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Fridlihuus, glarnersteg, Menzihuus und Teen Challenge) werden das Ausflugsverbot und die Besuchseinschränkungen für einzelne Einrichtungen und Personengruppen aufgehoben. Begründet wird dies damit, dass die meisten Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung altersmässig nicht zur Risikogruppe gehören. Zudem pflegen viele der jüngeren Personen intensive Beziehungen zur Aussenwelt, etwa in dem sie selbstständig, bei ihren Familien oder auch in durchmischten Werk- und Tagesstätten leben.

Der Regierungsrat anerkennt, dass mit den geltenden weitgehenden Einschränkungen eine Ungleichbehandlung zur übrigen Bevölkerung erfolgt und die Situation insgesamt nicht mit derjenigen in Alters- und Pflegeheimen vergleichbar ist. Die Menschen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen daher wieder Besuche ausserhalb der Einrichtungen machen und Ausflüge (unter Beachtung des Versammlungsverbots von mehr als fünf Personen) unternehmen dürfen. Ausserdem werden die Besuchseinschränkungen für Menschen mit Behinderung, die selbstständig wohnen (einzeln oder Wohngemeinschaften), aufgehoben.

Einschränkungen in Wohn- und Alters- und Pflegeheimen bleiben bestehen

In Wohnheimen, in denen die Bewohner in einer kollektiven Betreuungsstruktur leben, bleiben die geltenden Besuchseinschränkungen bestehen. Als Wohnheim gelten das Fridlihuus, der Neubau des glarnersteg in Schwanden, das Menzihuus mit dem Neubau und das Teen Challenge mit den Wohnheimen Rössli und Hochwart.

In den Alters- und Pflegeheimen werden die Einschränkungen ebenfalls nicht aufgehoben. Besuche können im Rahmen der definierten Settings stattfinden, Spaziergänge in der Nähe des Heims sowie Arztbesuche sind möglich. Besuche ausserhalb der Einrichtung und Ausflüge bleiben aber verboten. Die bestehende Regelung gilt vorläufig bis zum 8. Juni 2020.