Mieten müssen jetzt sinken!

Der Referenzzinssatz für die Anpassung der Mieten ist dank einer neuen Berechnungsmethode von 2,75 auf 2,5 Prozent gesunken, wie das der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband vom Bundesrat gefordert hatte. Damit haben viele Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine Senkung ihrer Miete um rund 3 Prozent.



Der Referenzzinssatz für die Anpassung der Mieten ist dank einer neuen Berechnungsmethode von 2
Der Referenzzinssatz für die Anpassung der Mieten ist dank einer neuen Berechnungsmethode von 2

Der Mieterinnen- und Mieterverband Glarus ruft die Vermieter auf, die Mieten auf den nächstmöglichen Termin zu reduzieren. Gleichzeitig empfiehlt er den Mieterinnen und Mietern, selbst aktiv zu werden, um möglichst rasch eine Mietherabsetzung zu erhalten.

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen heute bekannt gab, sinkt der für die Mieten massgebende Referenzzinssatz von 2,75 auf 2,5 Prozent. Die diesjäh rige Dezember-Publikation des Referenzzinssatzes erfolgt zum ersten Mal nach der neuen Berechnungsmethode der mathematischen Rundung. Diese Methode hat der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband im letzten Sommer mit einer Eingabe an den Bundesrat gefordert, um eine systematische Benachteiligung der Mietenden zu stoppen. Mit der bisherigen Rundungsregel lag der Referenzzinssatz seit seiner Einführung im September 2008 nämlich stets über dem Durchschnitt aller Hypotheken, der die Basis für die Berech-nung bildete. Mit dieser ungerechten Berechnungsmethode wurden den Mieterinnen und Mietern gesamtschweizerisch Mietsenkungen in Milliardenhöhe vorenthalten.

Durch die nun erfolgte Senkung des Referenzzinssatzes hat ein Grossteil der Mietenden eine Mietzinssenkung zugut. Viele Mieterinnen und Mieter warten auch noch auf eine Mietzinssenkung aufgrund der Senkung des letzten Jahres auf 2,75 Prozent. Der Mieterverband Glarus fordert deshalb die Glarner Vermieter auf, die Mietzinse auf den nächstmöglichen Termin an den neuen Refe-renzzinssatz anzupassen.

Die Erfahrungen des Glarner Mieterverbandes zeigen leider, dass die Vermieterinnen und Vermieter oft nicht von sich aus weniger Miete verlangen, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Der Mieterverband Glarus empfiehlt deshalb allen Mietenden, selbst aktiv zu werden und baldmöglichst bei der Vermieterschaft oder bei der Verwaltung per eingeschriebenem Brief eine Mietzinssenkung zu verlangen. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozent beträgt diese 2,91 Prozent der Nettomiete. Auch frühere Senkungen des Referenzzinssatzes müssen jetzt eingefordert werden, wenn die derzeit bezahlte Miete noch nicht entsprechend nach unten korrigiert worden ist. Reagiert der Vermieter nicht oder ist die Mieterschaft mit der Antwort nicht einverstanden, so kann sie sich vom Mieterverband Glarus beraten lassen oder an die Schlichtungsbehörde gelangen. Ein allfälliges derartiges Verfahren ist kostenlos.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Glarus stellt allen Mieterinnen und Mietern im Internet unter www.mieterverband.ch kostenlos Musterbriefe, einen Mietzinsrechner und ein Merkblatt zur Verfügung und berät auch telefonisch über das richtige Vorgehen (055 622 24 28). Sich etwas Zeit für die nötigen Abklärungen zu nehmen lohnt sich ebenso wie eine Mitgliedschaft im Mieterverband Glarus: Übers Jahr gerechnet macht eine Mietzinssenkung schnell einmal einige Hundert Franken aus. Das Haushaltbudget wird also spürbar entlastet.