Viele Traktanden und viele Votanten an der ersten Sitzung des Landrats nach der Sommerpause. Gleich im ersten Geschäft, der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe, gab es den einzigen Änderungsantrag der ganzen Sitzung. Cinia Schriber im Namen der Grünen und Jungen Grünen forderte hier die Streichung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung. Laut ihr, würden hier die ansonsten schon sehr Schwachen unnötig hart bestraft, vor allem, wenn sich herausstellt dass die Anschuldigung ungerechtfertigt war. Regierungsrätin Marianne Lienhard konterte, dass der Entzug als «ultimo ratio» sehr selten und nach einem langwierigen Prozess zur Anwendung komme. Mit einem klaren Mehr entschied sich das Gremium gegen die Streichung. Das Geschäft unterliegt einer zweiten Lesung und wird der Landsgemeinde vorgelegt.
Von allen Fraktionen wurde hier gelobt, dass mit der Erweiterung der aufsuchenden Sozialarbeit an der richtigen Stelle gehandelt wird, auch im Sinne der Prävention. Ebenfalls lobende Worte gab es für die Zusammenarbeit mit dem Plantahof bei der landwirtschaftlichen Beratung, wofür für die Jahre 2024–2027 ein Verpflichtungskredit von 648 000 Franken gesprochen wurde. Ebenso bei der Vorsorgeplanung Langzeitpflege, obwohl hier die meisten ein bisschen ein anders Dokument erwartet hätten. Dass die Planung mehr einer Bestandesaufnahme gleicht, habe, laut Lienhard, den Grund, dass hier erst Anfang dieses Jahr die bestimmten Stellen kantonal zusammengeführt wurden und sich das ganze erst einmal einspielen muss.
Bei der Motion von Frederick Hefti zur Steuerbefreiung von Solarstrom für Private wurde nach der ablehnenden Haltung der Regierung überlegt, das Anliegen in Form eines Postulats umgewandelt weiter zu bearbeiten. Hier wurde auch diskutiert, ob es für den Landrat nicht transparenter wäre, wenn zuerst die Motion abgelehnt und das Thema in einem frisch formulierten Postulat mit Konzentration auf das Bagatelle-Prinzip eingereicht wird. Regierungsrat Benjamin Mühlemann meinte hierzu, dass im Kanton Glarus bereits jetzt nur der Strom von Privaten besteuert wird, welcher nicht für den Eigenverbrauch benötigt wird. Hier käme es, nach Mühlemann, bei der Annahme zu einer doppelten Steuererleichterung. Ausserdem solle man doch noch abwarten, was hier bald auf der Bundesebene entschieden werde. Eine ganz knappe Mehrheit lehnte die Motion im Anschluss ab.
Ebenfalls abgelehnt oder als behandelt angesehen wurden die weiteren Traktanden: Motion «Wiederkehrende Datenanalyse zur Gleichstellung im Kanton Glarus», Postulat «Förderung von jungen Juristinnen und Juristen in der kantonalen Verwaltung», Postulat «Prüfung von im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten bei Baugesuchen», Postulat «Klare Zuständigkeiten im Bereich Volksschule», Interpellation «Statutenänderung der Glarner Kantonalbank» sowie Interpellation «Umgang mit dem Fachkräftemangel».