Ein Automobilist beabsichtigte auf der Autobahn A3 in Richtung Chur zu fahren. Vor der Ausfahrt Bilten geriet er mit seinem Auto ins Schleudern und prallte in den Wildzaun. Bei Kontrolle des Unfallfahrzeuges stellte die Polizei fest, dass das Profil der Bereifung ungenügend, jedoch im gesetzlichen Rahmen war.
Der fehlbare Fahrzeuglenker hat sich wegen "Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die gegebenen Verhältnisse " zu verantworten.
