Eine 81-jährige Automobilistin beabsichtigte von Schwanden in Richtung Schwändi zu fahren.Während dieser Fahrt fuhr sie über eine Mauer hinaus und kam auf dem Dach liegend zumStillstand. Die Lenkerin wurde leicht verletzt während der Mitfahrer unverletzt blieb.
Die Abklärungen ergaben, dass die Fahrzeuglenkerin wegen Unfaufmerksamkeit und weil sie die erforderliche Sehhilfe nicht getragen hatte, über die Mauer hinausgeraten ist. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden.
