Vom 22. Februar bis zum 23. März 2007 fand das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Konzessionserneuerung der Kraftwerke Linth-Limmern statt. Es wurden neun Eingaben mit sehr unterschiedlichen Stossrichtungen eingereicht.
Zum Teil rechtspolitische Begehren
Teils verlangten sie detailliert Änderungen in der Konzession, teils stellten sie rechtspolitische Begehren für die zukünftige Gesetzgebung bezüglich Nutzung der Wasserkraft, teils stellten sie Forderungen ausserhalb des laufenden Konzessionsverfahrens, als Extremposition wurde sogar ein Verzicht auf das ganze Projekt verlangt.
Beschränkung auf das eigentliche Konmzessionsthema
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, sich vorläufig nur auf das eigentliche Konzessionsthema zu beschränken. Er stellt Änderungsanträge zu den Themen Schwall- und Sunk, Baurecht Muttsee und Heimfall. Keine Änderungen sollen bei den Themen Konzessionsdauer, ökologische Ausgleichsmassnahmen und Pumpspeicherabgabe vorgenommen werden. Rechtspolitische Begehren wie Schaffung eines Fonds, Erhöhung Kantonsanteil an KLL und Erhöhung Wasserzinsanteil Kanton sollen mit der Beratung des neuen Wassergesetzes, welches der Landsgemeinde 2008 unterbreitet werden soll, behandelt werden. Ein Verzicht auf das Projekt steht angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere für das Glarner Hinterland, nicht zur Diskussion.
Von Zukunft Linthebene



