Mitteilung Kirchgemeindepräsidentin Daniela Gallati

Der Entscheid der vier Kirchenräte (Näfels), Hans Hager, Vizepräsident, Wolfgang Hauser, Kirchengutsverwalter, Sepp Gallati und Urs Schweikert vom 24. Januar 2022, der Kirchgemeindepräsidentin Daniela Gallati «das Vertrauen zu entziehen», ist laut der Aufsichtsbehörde nichtig und somit ungültig. Ebenso sind alle weiteren Entscheide, welche die vier Kirchenräte im Alleingang getroffen haben, nicht gesetzeskonform. Dies gilt insbesondere für die Einberufung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 2. April 2022.



Mitteilung Kirchgemeindepräsidentin Daniela Gallati (Bild zvg)
Mitteilung Kirchgemeindepräsidentin Daniela Gallati (Bild zvg)

Die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde in Sachen Entscheid einer ad hoc einberufenen Kirchenratssitzung vom 24.1.2022 ist eindeutig. Daniela Gallati, Kirchgemeindepräsidentin, wurde zu Unrecht das Vertrauen entzogen. Der Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates liess eine unabhängige Expertise erstellen. Diese wies auf das im Kanton Glarus gültige Gemeindegesetz, die Verfassung der Kirchgemeinden sowie die Kirchgemeindeordnung von Näfels. Die von der Kirchgemeinde gewählte Präsidentin oder Präsident ist für die jeweils bezeichnete Amtsdauer im Amt. Ein wie durch die vier Kirchenräte Näfels gefällter Entscheid widerspricht den demokratischen Grundsätzen und verletzt das Milizsystem; vor allem wenn er ohne rechtliches Gehör gefällt wurde und aufgrund von nach wie vor unklaren Fakten beruht. Ebenfalls war bekannt, dass Daniela Gallati zu keiner weiteren Amtsdauer mehr antreten wird, weshalb man ohne Weiteres hätte die Amtsabgabe abwarten können.

Die Präsidentin forderte die Kirchenräte nach der rechtswidrigen Abstimmung auf, das Vorgehen auf seine Rechtmässigkeit hin überprüfen zu lassen und bis zu dieser Klärung mit einer Kommunikation nach aussen abzuwarten. Wären die vier Kirchenräte dieser berechtigten und rechtlich üblichen Aufforderung nachgekommen, hätte viel Schaden verhindert werden können.

Bis dato fand keine Aussprache statt, trotz mehrfach kommunizierter Gesprächsbereitschaft seitens der Präsidentin. Im Alleingang entschieden sich die vier Kirchenräte, eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einzuberufen, um die Wahlen des Kirchenrats vorzuverschieben. Obschon die vier Kirchenräte von der Aufsichtsbehörde am 8. März 2022 darüber informiert worden sind, dass ihr Vorgehen rechtswidrig und die Einberufung der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung ungültig sei, halten die Kirchenräte bis heute an ihrem Entscheid fest.

Für den 17. März 2022 lud die Präsidentin zu einer ordentlichen Kirchenratssitzung ein, um das Fortführen der Geschäfte zu gewährleisten. Die anderen Kirchenräte und der Pfarradministrator blieben der Sitzung ohne Entschuldigung fern und missachteten damit die Beschlüsse der Aufsichtsbehörde. Die Präsidentin setzte dem Vizepräsidenten bis am Abend des 22. März 2022 eine letzte Frist, die rechtswidrig einberufene Kirchgemeindeversammlung ordentlich abzusagen, ohne Erfolg.

Mit ihrem Vorgehen haben die Kirchenräte und der Pfarradministrator nicht nur Daniela Gallati persönlich extrem geschadet. Sie haben die Grundpfeiler der kirchlichen Ordnung, inkl. das duale Kirchensystem, ignoriert. Ebenfalls bedenklich ist, dass weder die vier Kirchenräte noch der Pfarradministrator den Versuch unternommen haben, vor und nach dem 24. Januar 2022 offen und transparent mit der langjährigen Präsidentin allfällige unüberbrückbare Differenzen zu klären.

Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 2. April 2022 findet nicht statt. Es kann nur gehofft werden, dass die vier Kirchenräte und der Pfarradministrator endlich die Zusammenarbeit mit der Präsidentin wieder aufnehmen und ihre persönlichen Befindlichkeiten den Belangen der Kirchgemeinde unterordnen. Oberste Priorität hat nun, dass die Geschäfte der Kirchgemeinde bis zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 30. Juni 2022 professionell geführt werden. Das wird nur gemeinsam gelingen.