Mittel für Pandemie-Härtefälle werden im Kanton nur zögerlich beansprucht

Von den 21,5 Millionen Franken, die derzeit im Härtefallfonds zur Verfügung stehen, wurden im Kanton Glarus bis zum 11. März 2021 rund 5 Millionen Franken für wirtschaftliche COVID-19-Härtefalle ausbezahlt. Von 143 Anträgen mussten bisher 20 abgelehnt werden, weil sie den bundesrechtlichen Vorgaben nicht entsprachen.



Damit Fitnesscenter, Gatronomiebetirebe und andere Geschäfte nicht für immer schliessen müssen, unterstützt der Kanton Anträge für Corona-Hilfe •( Foto: Keystone)
Damit Fitnesscenter, Gatronomiebetirebe und andere Geschäfte nicht für immer schliessen müssen, unterstützt der Kanton Anträge für Corona-Hilfe •( Foto: Keystone)

Von den bereitgestellten Mitteln von rund 21,5 Millionen Franken für wirtschaftliche Härtefälle als Folge der Pandemie wurde bis am 10. März 2021 nur knapp ein Viertel beansprucht. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass eine robuste Glarner Wirtschaft Einiges wegstecken kann. Es kann aber auch dazu führen, dass schlagartig vermehrt finanzielle Unterstützung beantragt wird, wenn die Einschränkungen noch länger andauern.

Sorgfältige Prüfung – rasche Hilfe

Arbeitsplätze in den von der Pandemie besonders betroffenen Branchen sollen, wenn möglich, erhalten bleiben. Der Bund hat dafür Härtefallunterstützungen konzipiert, die zu einem grossen Teil von ihm selber bezahlt und von den Kantonen vollzogen werden. Im Kanton Glarus ist die Kontaktstelle für Wirtschaft damit beauftragt, eine schnelle und reibungslose Abwicklung der A-fonds-perdu-Finanzhilfen zu garantieren. Trotzdem werden sämtliche Gesuche einzeln und eingehend von einem dreiköpfigen Prüfteam, bestehend aus Spezialisten der Departemente Finanzen und Gesundheit sowie Volkswirtschaft und Inneres, auf Herz und Nieren geprüft. Damit ist sichergestellt, dass die Gelder gezielt eingesetzt und keine Strukturerhaltung betrieben wird. 

Betroffene Branchen

Bisher wurden Mittel im Umfang von 5,9 Millionen Franken beantragt und davon 5,4 Millionen Franken bewilligt. Ausbezahlt wurden bereits über 5 Millionen Franken. Die ausgerichteten Mittel illustrieren deutlich, welche Branchen bisher am härtesten getroffen wurden. Etwas erstaunlich ist allerdings die Zahl der Gesuchsteller aus dem Gastrobereich: Lediglich ein Drittel (82) aller Gastrobetriebe im Kanton Glarus hat bislang ein Gesuch gestellt.

Branche                                                                           Anträge                                         Freigabe in Fr.
Gastronomie (inkl. Bar/Clubs)                                                       82                                                2 123 490
Eventbranche                                                                                      9                                                    669 335
Reiseanbieter oder -vermittler                                                        3                                                    436 567
Läden des nichtalltäglichen Bedarfs                                             22                                                    887 554
Hotellerie                                                                                             4                                                    224 148
Sportanlagen (inkl. Fitnesscenter)                                                  7                                                    210 119
andere                                                                                                 16                                                    829 525
Total                                                                                                   143                                          5 401 160

Die ausschlaggebenden Gründe für positive Entscheide waren zu zwei Dritteln Umsatzeinbrüche von mindestens 40 Prozent und zu einem Drittel behördlich verordnete Schliessungen an 40 und mehr Tagen.

Abgelehnte Anträge oder reduzierte Beiträge

Von bisher 143 eingereichten Anträgen mussten allerdings auch 20, also fast jeder siebte, abgelehnt werden. Dies, weil die Anträge falsche Angaben etwa zum Umsatz oder Fristen enthielten, der Betrieb finanziell nicht gesund war oder gar nicht mehr weitergeführt wird. Nicht berücksichtigt werden konnten Anträge, wo die verordneten Ladenschliessungen das Geschäft nicht beeinträchtigten (z. B. wenn der Verkauf ohnehin überwiegend online abgewickelt wird), oder die Ladenschliessung gar nicht auf eine behördliche Verordnung, sondern andere Ereignisse zurückzuführen war. Eine Gleichbehandlung aller Anträge aus allen Branchen von allen Antragstellern prägte dabei den Bearbeitungsprozess. Das bedeutete auch, dass sämtliche Unterlagen, insbesondere die Jahresrechnungen, im Prüfteam validiert und stichprobenartig mit den Daten der Steuerabteilung abgeglichen wurden. Von den Referenzumsätzen der Vorjahre wurde jeweils die Mehrwertsteuer, die Eigenleistungen sowie die von Schliessungen nicht betroffenen Umsätze (Sparten) abgezogen.

Ausblick

Die Regierung hat sich mit einer Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung am 9. März 2021 den nötigen Handlungsspielraum verschafft, um weitere Zahlungen ausführen zu können. So wurden bereits im Verlauf dieser Woche Betriebe, die am 22. Dezember 2020 geschlossen wurden (Restaurants, Fitnesscenter usw.), in der Höhe der Unterstützungsleistung mit denjenigen gleichgestellt, die einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber vor der Krise nachweisen konnten. Damit hat sich deren Unterstützungsbeitrag von 5 auf 10 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt.

Anträge können auch weiterhin eingereicht werden, spätestens aber bis Ende Jahr. Das Risiko für Spätankömmlinge besteht allerdings, dass der Fonds bereits vor Ablauf des Jahres vollständig ausgeschöpft ist. Bei der elektronischen Einreichung des Antrages muss darauf geachtet werden, dass der Antrag erst definitiv übermittelt ist, wenn auch die E-Mail-Adresse validiert wurde. Dies geschieht, indem die Antragsstellenden eine erste Mail bekommen, bei der mittels Link ein Browserfenster aufgeht und in dem dann zuunterst nochmals «Senden» geklickt werden muss. Ordentlich eingereichte Anträge werden mit einer Empfangsbestätigung quittiert, in der bestätigt wird, dass der Antrag die formalen Voraussetzungen für eine Unterstützungsleistung erfüllt.