Mitwirkung der Bevölkerung bei Erarbeitung Raumkonzept gewährleistet

Die Bevölkerung von Glarus Süd ist herzlich eingeladen, bei der Erarbeitung des Raumkonzeptes mitzuwirken. Im Verlaufe des Monats Februar 2012 werden die Haushalte und Unternehmungen mit einem Infoflyer bedient. Gestützt auf rechtliche Abklärungen hat der Gemeinderat das weitere Vorgehen in Sachen Korporationen skizziert.



Mitwirkung bei der Erarbeitung des Raumkonzeptes Glarus Süd. (Bild: zvg)
Mitwirkung bei der Erarbeitung des Raumkonzeptes Glarus Süd. (Bild: zvg)

In der Vernehmlassung zur Revision des Strassengesetzes äussert sich die Gemeinde dahingehend, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht darauf eingetreten werden kann.

Mitwirkung bei der Erarbeitung des Raumkonzeptes Glarus Süd

Die Projektgruppe «Raumkonzept Glarus Süd» hat das Raumkonzept zuhanden des Gemeinderates verabschiedet. Im Weiteren wurde festgelegt, wie die Bevölkerung bei der Mitwirkung einbezogen wird. Um die Einwohnerinnen und Einwohner zu erreichen und eine aktive Beteiligung in Gang zu bringen, wird eine gut verständliche und vereinfachte Kurzfassung als Flyer in jeden Haushalt und die Unternehmungen versandt. Die Teilnahme an der Erarbeitung des Raumkonzeptes kann mittels Antworttalon, Feedback per E-Mail oder mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgen. Es ist vorgesehen, in der zweiten Hälfte Februar den Flyer zu versenden und rund einen Monat später die Rückmeldungen auszuwerten. Auf diesen Zeitpunkt ist sodann auch die öffentliche Veranstaltung vorgesehen.

Weiteres Vorgehen Korporationen

Mit dem Beschluss zur Gemeindestrukturreform stellte sich die Frage, inwiefern sich dieser Entscheid auf die Korporationen auswirkt. Im Rahmen des Projektes Gemeindestrukturreform befassten sich bereits verschiedene Kommissionen mit den Fragen zur Zukunft der glarnerischen Korporationen. Die Arbeitsgruppe Korporationen Glarus Süd hat dem Gemeinderat im Mai 2010 einen Schlussbericht vorgelegt, der dem Departement Werke und Umwelt als fundierte Grundlage zur Weiterbearbeitung diente. Zur Klärung offener Fragen, einerseits juristischer, andererseits finanzieller Natur, wurde das Departement Wirtschaft und Finanzen einbezogen. Dieses gab ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis im Oktober 2011 vorgelegt wurde.

Die Situation zeigt Handlungsbedarf auf. Dies geht sowohl aus dem Schlussbericht als auch aus dem rechtlichen Gutachten hervor. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung entschieden, die Korporationsvorstände bis spätestens Anfang zweites Quartal 2012 über das weitere Vorgehen zu informieren.

Revision zum Strassengesetz soll verschoben werden

Anfang Oktober 2011 erhielt die Gemeinde die Vernehmlassungsunterlagen zur Revision des Strassengesetzes. Die Departemente Werke und Umwelt und Wirtschaft und Finanzen nahmen sich dieser Vernehmlassung an. Aufgrund des Umfanges und der Komplexität gelangte der Gemeinderat zum Schluss, dass die Revision des Strassengesetzes nicht in so kurzer Zeit vorgenommen werden kann und deshalb nicht reif für die Landsgemeinde 2012 ist. Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass seitens der Gemeinde nicht über eine Vorlage verhandelt werden kann, ohne Kenntnis der zusätzlich anfallenden Kosten für Unterhalt und Verwaltung sowie die absehbaren Investitionen, geschweige denn ohne vorgängig konkrete Verhandlungen über die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Verkehrssteuer geführt zu haben. Daher gelangt der Gemeinderat klar zur Auffassung, auf die Vorlage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einzutreten.

Wiedererwägungsantrag zur Sporthalle Linthal

An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2011 stellte Frau Sandra Reithebuch, Linthal, den Wiedererwägungsantrag für eine Sporthalle in Linthal, nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2011 einem Projektierungskredit von 306 000 Franken für eine Einfachhalle zugestimmt haben. Aufgrund des Gemeindegesetzes (GG) hat der Gemeinderat innert drei Monaten die rechtliche Zulässigkeit der Anträge zu prüfen. Bei der Prüfung des Wiedererwägungsantrages gelangt der Gemeinderat aufgrund von Art. 36 GG zum Schluss, dass dieser unzulässig ist, da bereits erhebliche Vollzugshandlungen erfolgt sind. Abklärungen bei den mit der Planung beauftragten Unternehmungen ergaben, dass bereits über ein Drittel des Planungskredites beansprucht wurde. Daher wird der Wiedererwägungsantrag abgewiesen. Dieser Entscheid wurde der Antragstellerin Ende Dezember 2011 eröffnet. Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Beitrag an die Sanierung der Planurahütte

Im laufenden Jahr soll die Planurahütte des SAC Sektion Tödi für rund 750 000 Franken erneuert werden, wovon ein Drittel durch Spenden und Sponsorenbeiträge abzudecken sind. Die hohe und langjährige Gästefrequenz wie auch die nur punktuell durchgeführten Reparaturen führten zu massiven Infrastrukturschäden an der Gebäudehülle und im Innenbereich. Die Hütte entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher ist eine nachhaltige Sanierung notwendig. Dabei sollen auch angepasste Lösungen für die Energieversorgung gefunden werden. Die Gemeinde Glarus Süd unterstützt deshalb die Sanierung der Planurahütte mit einem Beitrag von 10 000 Franken.

Weitere Beschlüsse des Gemeinderates

§ Der Gemeinderat delegiert bis zum Ende der Amtsperiode im Juni 2014 Gemeinderat Kaspar Marti, Engi, in den Stiftungsrat für altersgerechte Wohnungen, Mitlödi.

§ Als neues Mitglied in die Verwaltungskommission (VK) der Alters- und Pflegeheime wählt der Rat per 1. Januar 2012 Frau Monika Däster-Streiff, Grund, Engi. Sie tritt die Nachfolge von Frau Margrit Landolt, Linthal, an. Der Einsatz von Frau Margrit Landolt wird an dieser Stelle bestens verdankt.

§ Als neue Mitglieder in die gemeinderätliche Tourismuskommission werden Bruno Landolt und Hansjürg Streiff gewählt. Sie ersetzen Jasmin Schläpfer und Heinz Brühwiler, deren Einsatz bestens verdankt wird.

§ Gestützt auf das Bildungsgesetz gewährleisten die drei Gemeinden die gemeinsame Führung des didaktischen Zentrums. Dieses steht den Lehrpersonen zur Verfügung und bietet ihnen als Dokumentations- und Verleihstelle schulische Medien zu didaktischen und pädagogischen Fragen an. Das didaktische Zentrum befindet sich seit dem 1. August 2011 im Obergeschoss des ehemaligen Gemeindehauses Netstal. Der Gemeinderat genehmigt die Vereinbarung zur gemeinsamen Führung des didaktischen Zentrums durch die drei Gemeinden Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd.

§ Der Rat erteilt folgende Gastwirtschaftsbewilligungen aufgrund des Gastgewerbegesetzes:

- Herrn Beat Schittenhelm, Braunwald, zur Führung der Pension Ahorn, Braunwald

- Herrn Peter Zwahlen, Linthal, zur Führung des BigFoot Clubs Linthal. Aufgrund von noch zu erfüllenden Auflagen wird die Bewilligung provisorisch und befristet bis am 31. März 2012 erteilt.

§ Frau Heidi Elmer-Lutziger, Elm, wird auf Gesuch hin bewilligt, die Bar des Restaurants Sternen in Elm als Raucherlokal zu führen.