Mitwirkung und Information Hochwasserschutzreglement und Revision des Abfallreglements samt Gebührentarif

Das Hochwasserschutzreglement sowie die Revision des Reglements über die Abfallbeseitigung und des Gebührentarifs gehen in die öffentliche Vernehmlassung. Bis zum 31. Januar 2020 haben alle Interessierten Zeit, zu den geplanten Regelwerken Stellung zu nehmen.



Medienmitteilung Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Glarus Nord (Bild: e.huber)

Das Hochwasserschutzreglement wurde von der Gemeindeversammlung am 22. November 2019 zurückgewiesen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, das Reglement einer breiten Vernehmlassung zu unterziehen. Dabei legt der Gemeinderat das Reglement zunächst unverändert zur Gemeindeversammlungsvorlage zur Diskussion vor. Allfällige Anpassungen würden demnach nach der Durchführung der Vernehmlassung erfolgen. 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2019 zudem beschlossen, die Revision des Reglements über die Abfallbeseitigung (Abfallreglement) und des Gebührentarifs für die Abfall-beseitigung ebenfalls in eine öffentliche Vernehmlassung zu geben. Die Zuständigkeit zum Erlass des Reglements liegt letztlich bei der Gemeindeversammlung. Die Revision soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten. 

Die Unterlagen der beiden Vernehmlassungen liegen bis 31. Januar 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Näfels zur Mitwirkung auf. Ebenfalls sind sie online auf www.gla-rus-nord.ch einsehbar. Die Stellungnahmen sind bis 31. Januar 2020 schriftlich beim Gemeinderat Glarus Nord, Schulstrasse 2, 8867 Niederurnen einzureichen. Gemäss Art. 6 und Art. 7 der Gemeindeordnung Glarus Nord ist die Bevölkerung in geeigneter Weise bei Grundsatzfragen miteinzubeziehen und über die Tätigkeit der Behörden zu informieren.